Prozess

Ex-Logistik-Chef der Kapo Schwyz bestreitet Waffenverkäufe

11.01.2022, 13:04 Uhr
· Online seit 11.01.2022, 13:02 Uhr
Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Dienstag der Berufungsprozess gegen den früheren Logistik-Chef der Schwyzer Kantonspolizei begonnen. Er bestreitet den Vorwurf, Waffen über das Darknet verkauft zu haben.
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Der Angeklagte wurde von einem Deutschen schwer belastet. Dieser wurde in Konstanz (D) wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz verurteilt. Entgegen den Aussagen des Deutschen sei dieser nicht zahlreiche Male zum Angeklagten gekommen, sagte der 59-jährige Angeklagte in der Befragung durch das Gericht.

Der junge Mann sei zwei oder drei Mal kurz zu Besuch gewesen. Bei diesen Gelegenheiten habe er ihm seine Waffensammlung gezeigt. Waffen habe er dem Deutschen nie verkauft. Und schon gar nicht hätten sie gemeinsam Waffen-Deals abgewickelt.

Waffendeals im Darknet

Die Bundesanwaltschaft wirft dem heute 59-Jährigen vor, zahlreiche Waffen im Darknet angeboten und zehn Stück inklusive Munition tatsächlich verkauft zu haben. Ausserdem soll der frühere Logistik-Chef der Kapo Schwyz in den Jahren 2009 bis 2017 Munition und Material im Wert von 180'000 Franken über seine Arbeitgeberin bestellt, jedoch für sich behalten haben.

Der 59-Jährige gab zu, Munition für sich persönlich bestellt zu haben. Den Wert derselben bezifferte er auf rund 40'000 Franken. Den von der Kantonspolizei geltend gemachte Schaden von 180'000 Franken bezeichnete er als viel zu hoch.

Unterschiedliche Strafforderungen

Die Strafkammer verurteilte den Mann im April vergangenen Jahres zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten. Davon sollen acht Monate vollzogen werden. Ausserdem verhängte das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken. Es befand den Mann unter anderem der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, der qualifizierten Veruntreuung und der Verletzung des Amtsgeheimnisses für schuldig.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 48 Monaten gefordert. Der Verteidiger beantragte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken.

veröffentlicht: 11. Januar 2022 13:02
aktualisiert: 11. Januar 2022 13:04
Quelle: sda

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