Geburtstagsparty: Ja – Freunde treffen: Nein
Die Corona-Fallzahlen im Kanton Schwyz steigen weiter an. Aktuell gelten 391 Personen als infiziert. Ausserdem sei ein 87-jähriger Mann an den Folgen der Virusinfektion verstorben. Deshalb hat der Kanton heute entschieden, ab Freitag eine generelle Maskentragepflicht an allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 50 Personen einzuführen.
Für alle weiteren Anlässe mit weniger als 50 anwesenden Personen sowie für alle Restaurants, Bars, Clubs, Kirchen, Postschalter und Kinos gilt die Maskenpflicht dann, wenn der erforderliche Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
Wann ist eine Veranstaltung eine Veranstaltung?
Ist ein gemütlicher Filmabend mit vier Freunden auf der heimischen Couch somit eine Veranstaltung und gilt hier Maskenpflicht? Nein, sagt Gesundheitsdirektorin Petra Steimen-Rickenbacher auf Anfrage von PilatusToday und Tele1. «Veranstaltungen haben in aller Regel einen definierten Zweck und eine Programmfolge.» Ein Treffen mit Freunden oder Familie falle nicht darunter, eine Geburtstagsfeier hingegen schon. Die Grenzen scheinen also ziemlich fliessend zu sein. Die Gesundheitsdirektorin empfiehlt deshalb auch bei Treffen ohne Rahmenprogramm auf die Abstandsregeln zu achten. Kontrollen durch die Polizei und das Arbeitsinspektorat seien nicht ausgeschlossen.
Keine allgemeine Maskenpflicht in Läden
Der Regierungsrat konzentriere sich «gezielt auf den Bereich der Veranstaltungen, da sich diese in der jüngsten Vergangenheit als häufigste Quelle für Ansteckungen gezeigt» habe, schreibt er in seiner Mitteilung. Auf eine generelle Maskentragepflicht in Verkaufslokalen verzichte Schwyz dagegen derzeit, weil für diesen Bereich «keine Anzeichen für gehäufte Ansteckungen» vorlägen. «Sollte sich dies ändern, müsste die Situation neu beurteilt werden», sagt Petra Steimen-Rickenbacher.
Derzeit befinden sich im Kanton Schwyz zwölf infizierte Personen im Spital.
Quelle: tele1