Der «ältere Mann», wie er im Bote der Urschweiz betitelt wird, betrat im letzten Sommer das Grundstück einer Nachbarin, obwohl dieses sogar als Privatgrund mit einem Schild ausgewiesen war. Es handelte sich dabei um einen Vorgarten einer Parterrewohnung. Dort knipste er ein Foto von einem eigentlich nicht einsehbaren Areal.
Die Betroffene wertete dies als Verletzung ihrer Privatsphäre und zeigte den Mann an.
Von der Schwyzer Staatsanwaltschaft wurde er inzwischen wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Zusammen mit den Kosten für das Gerichtsverfahren muss er 1000 Franken zahlen. Hinzu kommen 1200 Franken bedingte Geldstrafe. Er habe einen «eindeutig abgegrenzten privaten Garten» betreten, steht im Strafbefehl.