Höhere Abgeltung für enteignetes Kulturland im Kanton Schwyz
Mit 84 zu 5 Stimmen folgte das Kantonsparlament seiner vorberatenden Kommission, die eine höhere Enteignungsabgeltung beantragt hatte. Dadurch könne den berechtigten Interessen der betroffenen Grundeigentümer angemessener und fairer entsprochen werden, sagte der Kommissionssprecher. Eine höhere Mindestentschädigung würde auch zu weniger Rechtsstreitigkeiten führen, hiess es weiter in der Debatte.
Gemäss der schliesslich einstimmig genehmigten Vorlage wird bei Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland neu das Dreifache des Schätzungswertes vergütet. Damit folgt eine Angleichung an die neue Bundesrechtsregelung und somit eine Gleichbehandlung der Betroffenen. Die maximale Abgeltung beträgt 30 Franken pro Quadratmeter.