Illegal abgerissen: Heimatschutz verzichtet auf Strafanzeige
Es sei Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden – nicht des Heimatschutzes – Strafverfahren zu führen, heisst es in der gemeinsamen Medienmitteilung des Schwyzer und Schweizer Heimatschutzes. Weil der Fall aufgrund des Tatbestandes sowieso von der Schwyzer Staatsanwaltschaft untersucht werde, habe man sich dazu entschieden, selbst keine Strafanzeige zu machen.
Der Heimatschutz habe versucht, der Bauherrschaft den Wert des Holzhauses aufzuzeigen – erfolglos. Für die Zukunft wolle man versuchen, zusammen mit Fachpersonen und Eigentümern von Schwyzer Holzhäusern aufzuzeigen, dass Sanierungen immer möglich seien und dies nicht an den Finanzen scheitern müsse.
Bericht von Tele1 vom 14. April 2022:
Quelle: Tele 1
(red.)