Der Mann mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz im Kanton Schwyz hat seiner Frau nicht das erste Mal unrecht getan, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet. Im Dezember des vergangenen Jahres hat er in einem Wutanfall auf sie eingeprügelt – mit den Fäusten, den Knien und mit einem Kleiderbügel.
Mindestens drei Fälle konnte die Staatsanwaltschaft nachweisen, bei denen der Mann seine Frau mit elektronischen Mitteln bespitzelte. Dies zwischen Dezember des vergangenen Jahres und Januar in diesem Jahr. Klammheimlich versteckte der Eifersüchtige den GPS-Tracker in deren Jackentasche. Die Tracker kann man für wenig Geld online kaufen. Gewisse sogar mit der Funktion einer Tonaufnahme, so wie im vorliegenden Fall.
Der Ehemann machte sich gemäss Strafbefehl des «mehrfachen Abhörens und Aufnehmens fremder Gespräche» schuldig, wie der «Bote» schreibt. Nach Art 179bis des Strafgesetzbuchs ist strafbar, wer: «Ein fremdes nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung aller daran Beteiligten, mit einem Abhörgerät abhört oder auf einen Tonträger aufnimmt.»
Die abgehörte Ehefrau arbeitet in einem Hotelbetrieb im inneren Kantonsteil von Schwyz, schreibt der «Bote». Es wurden Gespräche zwischen ihr und den anderen Hotelangestellten mitgeschnitten. Ob auch Konversationen mit Hotelgästen abgehört wurden, ist unklar. So oder so: Es stellt für die Betroffenen einen groben Eingriff in die Privatsphäre dar.
Der Gatte wurde von der Staatsanwaltschaft zu einer Busse samt Verfahrenskosten von fast 5000 Franken verurteilt beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen.