Das Kirchenparlament hatte das Ausländerstimmrecht im Oktober 2020 einstimmig beschlossen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Nun stimmten 11'306 der Ausweitung des Stimm- und Wahlrechts zu, 10'133 lehnten den Schritt ab. Die Stimmbeteiligung betrug 33 Prozent.
Voraussetzung für die Ausübung der kirchenpolitischen Rechte ist, dass die Ausländerin oder der Ausländer volljährig und Mitglied der katholischen Kantonalkirche ist. Zudem muss die Person über die Niederlassungsbewilligung C verfügen.
Entflechtung von Kirche und Staat
Der kantonale Kirchenvorstand begrüsste den Ausgang der Referendumsabstimmung. Nach der weitgehenden Entflechtung von Kirche und Staat sei es folgerichtig, dass das Stimm- und Wahlrecht vom Schweizer Bürgerrecht gelöst werde. Für das Ausländerstimmrecht ins Feld geführt wurde ferner, dass alle, die Kirchensteuern zahlen, auch mitreden sollen dürfen. Zudem seien viele im Kanton Schwyz tätigen Pfarrer Ausländer.
Gespaltene Meinungen
Betont wurde von den Befürworterinnen und Befürworter, dass es nicht um ein allgemeines Ausländerstimmrecht gehe. Auch würden Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C bereits mehrere Jahre in der Schweiz leben und die hiesigen Verhältnisse kennen.
Das Referendumskomitee zweifelte aber daran, dass die ausländischen Katholikinnen und Katholiken ausreichend integriert seien. Es äusserte sogar die Befürchtung, dass sie an einer Kirchgemeindeversammlung die Schweizerinnen und Schweizer überstimmen und einen unliebsamen Entscheid erwirken könnten. Wer mitbestimmen wolle, solle zuerst das Schweizer Bürgerrecht erwerben, erklärte das Referendumskomitee.
Änderung tritt im Herbst in Kraft
Die ausländischen Katholikinnen und Katholiken sollen ihre politischen Rechte bereits an den Kirchgemeindeversammlungen im kommenden Herbst wahrnehmen können.