Kanton will sich an den Kosten für Musikunterricht beteiligen
Ende Oktober 2022 hat das Schwyzer Kantonsparlament die Musikschulinitiative angenommen und damit die Kantonsregierung beauftragt, ein Musikschulgesetz zu unterbreiten. Mit der nun in Vernehmlassung gehenden Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Kanton Musikschulen anhand einheitlicher Vorgaben anerkennt und sich an deren Kosten beteiligt. Wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt werden fünf Bereiche im neuen Gesetz geregelt:
- Musikunterricht an Musikschulen ausserhalb des Unterrichts nach Lehrplan;
- Aufgaben der Gemeinden als Anbieter;
- Auftrag und Ziel der Musikschulen;
- Finanzierung;
- Musiklehrpersonen und deren Anstellungsbedingungen.
Im Gesetz sind nun die Aufgaben der verschiedenen Instanzen klar umschrieben. So soll der Kanton sich im Umfang von 25 Prozent der Lohnkosten für Schulleitung und Lehrpersonen beteiligen. Die Gemeinden sorgen für den Zugang zu Musikunterricht und die anerkannten Musikschulen haben den Auftrag die musikalische Bildung zu fördern und und ein Mindestangebot zu gewährleisten.
Weiter regelt das Gesetz, welche Anforderungen Musikschullehrpersonen erfüllen müssen und wie sie entlöhnt werden.
Finanziert werden sollen die Musikschulen über Kantonsbeiträge, über die Gemeinden und die Eltern. Weiter schafft das Gesetz auch die Grundlage für ein kantonales Talentförderprogramm. Dieses ermöglich den Zugang zu Bundesgeldern aus dem Programm «Junge Talente Musik».
Die Schwyzer Kantonsregierung hat den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Interessierte Personen, Verbände und Parteien können bis am 15. Dezember zum Entwurf Stellung nehmen.
(red.)