Schwyz

Kantonsangestellte können Pensionsalter selbst wählen

· Online seit 08.07.2021, 17:48 Uhr
Kantonsangestellte im Kanton Schwyz sollen künftig den Zeitpunkt ihrer Pensionierung im Alter zwischen 59 und 70 Jahren selber wählen können. Der Regierungsrat schickte eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung, mit der er die Anstellungsbedingungen modernisieren will.
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Liegt der Zeitpunkt der Pensionierung nach dem 67. Altersjahr, bedinge es zusätzlich noch der Zustimmung des Arbeitgebers, heisst es in der Vernehmlassungsvorlage, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Gleichzeitig soll die Pensionskasse neu bis zur Vollendung des 70. Altersjahrs durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge geäufnet werden können.

Abschaffen will die Regierung zudem die Überbrückungsrenten bei vorzeitiger Pensionierung. Damit liessen sich 1,2 Millionen Franken jährlich einsparen. Zudem sei es auch wegen Fachkräftemangel nicht mehr opportun, mittels einer Überbrückungsrente einen Anreiz zu schaffen, vorzeitig in den Ruhestand zu treten.

Zudem soll ein neues Lohnsystem die zwei bestehenden ablösen. Dieses weist 20 Lohnbänder auf. Mit der Neuregelung der individuellen Lohnentwicklung entfällt auch der aktuell gültige automatische jährliche Lohnanstieg in den Anlauf- und Erfahrungsstufen.

Das Schwyzer Personal- und Besoldungsgesetz aus dem Jahre 1991 wurde 2006 letztmals umfassend teilrevidiert. Die Vernehmlassung für die neue Teilrevision dauert bis am 22. Oktober.

veröffentlicht: 8. Juli 2021 17:48
aktualisiert: 8. Juli 2021 17:48
Quelle: sda

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