Mehr Geld für pflegebedürftige Schwyzer und Schwyzerinnen
25 Franken pro Tag mehr für den Aufenthalt im Pflegeheim. Das soll bereits nächstes Jahr im Kanton Schwyz Realität sein. Wie die Schwyzer Kantonsregierung mitteilt, trete die Änderung am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sei entsprechend angepasst worden. Die Ausgleichskasse Schwyz werde die Verordnungsanpassung durchsetzen.
Die Pensionstaxe greife bei Aufwendungen für Unterkünfte, Verpflegung und Betreuung gemäss Taxordnung der Heiminstitution. Mit der Erhöhung der Ergänzungsleistungen wolle die Regierung die Bezüger wirtschaftlicher Sozialhilfe auf ein «politisch und sozial vertretbares Niveau reduzieren».
(red.)