Schwyz

Nationalrat Schwander bekämpft Maskenpflicht vor Gericht

09.11.2020, 15:19 Uhr
· Online seit 09.11.2020, 14:00 Uhr
Der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander wirft der Kantonsregierung vor, ohne wissenschaftliche Basis die vom Bund verhängte Maskenpflicht ausgeweitet zu haben. Er reichte deswegen beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein.
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Über die Beschwerde hatte am Montag der "Bote der Urschweiz" berichtet. Im Regionaljournal Zentralschweiz von Radio SRF sagte der Nationalrat, er wolle die «flächendeckende» Maskenpflicht gerichtlich überprüfen lassen. Es stelle sich die Frage, ob diese nicht zu stark in die Grundrechte eingreife.

Maskenpflicht «sofort und vorsorglich» aufheben

In seiner Beschwerde wirft Schwander der Regierung vor, dass die vorliegende Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie «verfassungs- und rechtswidrig» sei. Weder die Kantonsverfassung «noch ein kantonales Gesetz würden die Kompetenz regeln, dass die Regierung in der aktuellen Situation Massnahmen anordnen» könne.

Die Voraussetzungen für Notrecht seien nicht gegeben. Es brauche deshalb zwingend eine «gesetzliche Grundlage, allenfalls mit einer Delegationsnorm». Die Maskenpflicht sei «sofort und vorsorglich» aufzuheben.

Schwander fordert wissenschaftliches Gutachten

Zudem sei unklar, welche gesundheitlichen Auswirkungen die Maskenpflicht habe. Er beantrage ein wissenschaftliches Gutachten dazu, sagte Schwander weiter. Im Frühjahr habe der Bundesrat ferner erklärt, dass Hygiene und Abstand bei der Bekämpfung der Pandemie die wichtigsten Massnahmen seien.

Ähnlich wie Schwander fehlen auch dem Einsiedler Rechtsanwalt Oswald Rohner rechtliche Grundlagen. Auch er wandte sich mit einem Schreiben an die Schwyzer Regierung und an die Spitzen der Schwyzer Parteien.

Kantonaler Rechtsdienst weist Vorwürfe zurück

«Wir wüssten beim besten Willen nicht, wo hier ein Widerspruch auszumachen ist», wies der Rechtsdienst des Kantons Schwyz die Vorwürfe zurück. «Wir befinden uns weiterhin in einer besonderen Lage», heisst es weiter. Gemäss Epidemiengesetzgebung bestünden deshalb «parallele Kompetenzen von Bund und Kantonen».

Seit dem 16. Oktober gilt im ganzen Kanton Schwyz eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 50 Teilnehmern. Mittlerweile gilt die Maskenpflicht auch für Schüler ab der 1. Sekundarstufe.

veröffentlicht: 9. November 2020 14:00
aktualisiert: 9. November 2020 15:19
Quelle: PilatusToday / SDA

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