Party in Container gefeiert – Schwyzer verurteilt
Quelle: PilatusToday
Dies, weil der 25-Jährige den damaligen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft fürs Nicht-Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit samt Busse von 100 Franken nicht akzeptierte und das Urteil ans Bezirksgericht zog. Er habe aus gesundheitlichen Gründen keine Maske getragen, ein Attest habe er damals nicht gehabt, schreibt die «Luzerner Zeitung».
Da die Party in einem privaten Raum stattgefunden habe, könne von einem Verstoss in der Öffentlichkeit keine Rede sein, argumentierte der Beschuldigte. Der Einzelrichter wollte diesen Einwand nicht gelten lassen. Auch wenn der Container als privat gekennzeichnet war, war dieser öffentlich zugänglich.
Jetzt muss der Partygänger sowohl die Busse als auch die Verfahrenskosten tragen – insgesamt 1'670 Franken.
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(red.)