Prozess

Privatkläger ziehen Freispruch für Schwyzer Anwalt weiter

· Online seit 03.09.2020, 11:38 Uhr
Auch nach über zehn Jahren ist der Fall eines Schwyzer Anwalts nicht abgeschlossen, der sich vor dem Strafgericht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verantworten musste. Die Privatkläger haben gegen den Freispruch des Gerichts Berufung angemeldet.
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Man ziehe den letzte Woche gefällten «Freispruch von Schuld und Strafe» für den 54-jährigen Anwalt ans Kantonsgericht weiter, teilten die Privatkläger am Donnerstag mit. Sie werteten das erstinstanzliche Urteil als Teilerfolg und verlangen nun die ausführliche Urteilsbegründung.

Dem Beschuldigten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, 2008 eine Einsprache gegen eine Verlängerung des Kiesabbaus in Nuolen SZ und Tuggen SZ ohne Rücksprache mit seinen Klienten zurückgezogen zu haben. Dabei erhielt er von der Gegenpartei 12'000 Franken, dies für Honorarkosten, die sonst seine Mandanten hätten zahlen müssen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Anwalt eine bedingte Geldstrafe und eine Busse.

Das Strafgericht sprach ihn vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung frei, erteilte ihm aber eine Rüge. Der Beschuldigte habe die von seinen Mandanten eingeräumte Vertretungsbefugnis nicht missbraucht, seine Klienten aber schlecht informiert. Der Freigesprochene muss deswegen die Verfahrenskosten von 14'500 Franken übernehmen.

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Das Gericht begründete dies damit, dass der Anwalt mit seinem Verhalten zwar nichts Verbotenes getan habe, aber das Strafverfahren verursacht habe. Er hätte, so das Gericht, seine Mandanten über den geplanten Rückzug der Einsprache und die Übernahme der Anwaltskosten durch die Gegenpartei informieren sollen.

Diese «Verletzung der Informationspflicht» nehmen die Privatkläger zum Anlass, um gegen den Beschuldigten eine neue Anzeige bei der Schwyzer Anwaltskammer einzureichen, wie es in der Mitteilung heisst. Mit dem Fall sei die Glaubwürdigkeit des gesamten Anwaltsstandes in Schieflage geraten. Zudem müsse der Rechtsanwalt mit zivilrechtlichen Forderungen der Privatkläger rechnen.

Das Strafgericht war zudem zum Schluss gekommen, dass in diesem Verfahren das Beschleunigungsverbot verletzt worden sei. Die Strafanzeige gegen den Anwalt ging bereits 2010 ein. In einem jahrelangen Hin und Her stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren zwei Mal ein. 2018 entschied das Bundesgericht, dass der Fall neu beurteilt werden müsse.

veröffentlicht: 3. September 2020 11:38
aktualisiert: 3. September 2020 11:38
Quelle: sda

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