Regierung sieht Betrieb von Altersheimen als Sache der Gemeinden
Ende März 2023 hat das Alterspflegeheim St. Anna in Steinerbeg SZ seine Türen geschlossen. Grund dafür waren der Fachkräftemangel sowie massive Kostensteigerungen, wie der Verein St. Anna damals mitteilte. Zwei SP-Kantonsrätinnen forderten nun von der Regierung einen Bericht dazu, wie solche Ereignisse künftig vermieden werden könnten.
Das Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) sehe eine klare Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden vor, schrieb der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Montag. Die Gemeinden seien verantwortlich für stationärer Angebote für Pflegebedürftige. Der Kanton sei für die Planung und Koordination auf kantonaler Ebene zuständig.
Der Regierungsrat hält weiter fest, dass in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen die Mitglieder der Betriebskommission durch den Gemeinderat gewählt würden. In privatrechtlichen Einrichtungen könne der Gemeinderat, falls die Leistungsvereinbarung es zulasse, Mitglieder in ein entsprechendes strategisches Organ entsenden.
Laut SEG seien also die Gemeinden für die Planung, Errichtung und den Betrieb von diesen Institutionen verantwortlich. Bei fachlichen Fragestellungen sei der Kanton jedoch stets gesprächsbereit und interessiert, einen Beitrag zur Lösung zu leisten. So sei der Kanton auch mit dem Verein St. Anna und den betroffenen Gemeinden in stetem Austausch gewesen.
Der Regierungsrat beantragt, den Vorstoss zur Erstellung eines Berichts über die Lehren aus der Schliessung des Alterspflegeheims St. Anna, als nicht erheblich zu erklären.
sda