Schwyzer Behörden haben zurecht Sonderschule verweigert
12.06.2015, 11:10 Uhr
· Online seit 21.05.2012, 14:05 Uhr
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Behinderte Kinder haben nicht immer das Recht eine Sonderschule zu besuchen. Das Bundesgericht hat den Behörden des Kantons Schwyz Recht gegeben. Die Behörden hatten entschieden, dass ein Knabe mit Wahrnehmungsstörungen die Volksschule besuchen muss. Die Familie des Knaben hat dagegen verlangt, dass der 14-Jährige an eine Sonderschule wechseln kann. Das Bundesgericht hat diese Forderung nun jedoch abgelehnt. Behinderte Kinder sollen aus Kostengründen und wegen der besseren Integration nach Möglichkeit in der Volksschule unterrichtet werden.
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