Die zuständige Zürcher Staatsanwältin wirft Diethelm vor, eine 26-jährige Prostituierte angegriffen zu haben und forderte dafür vor Bezirksgericht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
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Das Bezirksgericht sprach den heute 41-Jährigen jedoch von mehreren Anklagepunkten frei, etwa jenem der Gefährdung des Lebens. Übrig blieben eine Verurteilung wegen Körperverletzung sowie der Besitz und die Verbreitung von Tierpornographie.
Dafür erhielt der Schwyzer eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten, dazu gab es eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken. Neben der Staatsanwältin meldete auch Diethelm vorsorglich Berufung an.
Seine politische Karriere ist wegen des Strafverfahrens bis auf Weiteres vorbei. Nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung sistierte er auf Druck der SVP seine Parteimitgliedschaft und machte als Parteiloser im Schwyzer Parlament weiter. Ende November 2023 wurde jedoch bekannt, dass er für die Wahlen im März 2024 nicht mehr antritt. Diethelm sass seit 2016 im Kantonsrat.
(sda/osc)