Schwyzer Jäger sollen Hunde an die kurze Leine nehmen
Erst vor vier Jahren wurden im Kanton Schwyz die Regeln für Jagdhunde gelockert. Damals wurden sämtliche Hunde für die Hochjagd zugelassen. Nun soll diese Lockerung wieder rückgängig gemacht werden. Das verlangte das Schwyzer Parlament in einem Vorstoss 2020. Mit dem revidierten Gesetz kommt die Schwyzer Regierung also einem Auftrag aus dem Parlament nach.
Die Lockerungen vor vier Jahren hat laut den Initianten des Vorstosses dazu geführt, dass für die Jagd ungeeignete Hunde mitgeführt worden seien, die dann bei der Nachsuche überfordert waren. Die Regierung schlägt nun vor, dass auf der Hochwildjagd Jagdhunde mitgeführt werden dürfen, sie aber nicht zum Einsatz kommen dürfen. Also an der Leine geführt werden müssen.
Bei Verstössen gegen diese oder andere Vorgaben sollen neu administrative Massnahmen getroffen werden können. Sie reichen von einer schriftlichen Verwarnung über den Entzug der Jagdberechtigung bis hin zu Sicherstellung von Waffen und Tieren.
Weiter soll das Umweltdepartement neu die Möglichkeit erhalten, wo nötig Wildruhezonen auszuscheiden. Die Vernehmlassung dauert bis am 27. Juli.