Transparenzgesetz

Schwyzer Regierung will anonyme Spenden auf 1000 Franken begrenzen

· Online seit 30.04.2021, 15:20 Uhr
Im Kanton Schwyz sollen Parteien für politische Kampagnen pro Jahr maximal 1000 Franken anonymer Spenden entgegennehmen dürfen. Der Regierungsrat hat auf Geheiss des Bundesgerichts das Transparenzgesetz korrigiert, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte.
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Die Schwyzer Stimmberechtigten hatten 2018 überraschend eine Volksinitiative der Juso angenommen, die mit einem neuen Verfassungsartikel eine Offenlegung der Politikfinanzierung verlangte. Das daraus folgende Transparenzgesetz hiessen die Stimmberechtigten 2019 gut.

Die Initianten waren mit diesem Gesetz aber unzufrieden. Sie monierten, dass es den Verfassungsartikel nur ungenügend umsetze und zu viele Schlupflöcher biete. Sie setzten sich unter anderem zur Wehr gegen die Bestimmung, dass die Obergrenze pro anonymer Spende 1000 Franken betragen darf.

Sie gelangten ans Bundesgericht, das ihnen in diesem Punkt recht gab und die Bestimmung aufhob. Das Gericht sah in der Regelung einen Widerspruch zur Offenlegungspflicht, weil damit grössere anonyme Spenden in kleinere Beträge aufgesplittet werden könnten.

Geld für gemeinnützigen Zweck

Der Regierungsrat schlägt daher nun die Variante vor mit einem jährlichen Freibetrag von 1000 Franken. Dabei werden alle anonymen Spenden eines Kalenderjahres zusammengezählt. Wer mehr bekommt, ob als Grossspende oder in Form von mehreren Kleinspenden, muss das überschüssige Geld für einen gemeinnützigen Zweck spenden.

Die Regierung hält fest, dass sie diese Regelung bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens unterstützte, als sie als Minderheitsantrag vorlag. Sie sei überdies vom Bundesgericht in seinem Urteil als verfassungskonform beurteilt worden, womit sie nicht erneut angefochten und somit rasch in Kraft gesetzt werde könnte.

Die vorgeschlagene Regelung sei vollständig in ihrem Sinne, sagte SP-Vizepräsident Elias Studer als Vertreter der Initianten auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Es handle sich ja auch um ihren Minderheitenantrag. Zwar hätten sie am liebsten gar keine anonymen Spenden gehabt, könnten aber mit dem Kompromiss gut leben.

Der revidierte Gesetzesentwurf geht nun in die Vernehmlassung, die bis am 31. Juli dauert.

veröffentlicht: 30. April 2021 15:20
aktualisiert: 30. April 2021 15:20
Quelle: sda

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