Schätzung

Schwyzer Regierungsrat hält an laufender Neuschätzung fest

· Online seit 28.09.2020, 09:19 Uhr
Im Kanton Schwyz soll die laufende landwirtschaftliche Neuschätzung ohne nachträgliche Genehmigung durch den Kantonsrat fortgesetzt werden. Künftige Neuschätzungen sollen aber vom Parlament beschlossen werden.
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Diesen Weg hat der Regierungsrat am Montag dem Kantonsrat unterbreitet. Damit würde teilweise eine Motion umgesetzt, die das Parlament vor rund einem Jahr gutgeheissen hatte.

Der Vorstoss verlangte, dass eine Neuschätzung nicht mehr durch einen Automatismus ausgelöst, sondern jeweils vom Kantonsrat beschlossen wird. Diese Änderung soll gemäss Motion rückwirkend auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten. Damit müsste die 2019 gestartete Neuschätzung nachträglich vom Kantonsrat beschlossen werden. Diese war ausgelöst worden, weil der Bund eine neue Schätzungsanleitung verabschiedet hatte, die erhebliche Auswirkungen auf die Schätzwerte hat.

Die vom Kantonsrat mit der Motion geforderte Rückwirkung will der Regierungsrat aber nicht umsetzen, dies weil sie in der Vernehmlassung nicht unterstützt worden sei. Eine deutliche Mehrheit habe sich für die Durchführung der laufenden Neuschätzung ausgesprochen. Die Rückwirkungsklausel würde Rechtsunsicherheit bringen.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat deswegen neben einer Gesetzesänderung im Sinne der Motion auch einen Gegenvorschlag. Dieser gibt zwar neu dem Parlament die Kompetenz, Neuschätzungen zu beschliessen, doch erst für kommende Neuschätzungen. Die laufende Neuschätzung würde damit weitergeführt.

veröffentlicht: 28. September 2020 09:19
aktualisiert: 28. September 2020 09:19
Quelle: sda

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