Die natürlichen Personen sollen steuerlich entlastet werden, weil sie derzeit mit steigenden Preisen und Lebenshaltungskosten konfrontiert seien, erklärte der Regierungsrat in seiner am Donnerstag publizierten Vernehmlassungsbotschaft.
Dem allgemeinen Preisanstieg will der Regierungsrat mit dem Ausgleich der «kalten Progression» in der Einkommenssteuer Rechnung tragen. Dazu sollen diverse Abzüge erhöht werden, etwa die Kinderabzüge oder die Abzüge für die Kosten für die Kinderbetreuung oder die Weiterbildung, aber auch der degressive Sozialabzug oder der Versicherungs- und Sparkapitalabzug.
Ferner solle eine Senkung des Maximalsteuersatzes bei der Besteuerung von Kapitalleistungen die Steuerattraktivität des Kantons bei hohen Kapitalleistungen verbessern, erklärte der Regierungsrat weiter.
Beim Kanton dürfte die Steuergesetzrevision zu Einnahmenausfällen von rund 30 Millionen Franken führen. Die Bezirke und Gemeinden müssten auf total 37 Millionen Franken verzichten, die beiden Kantonalkirchen auf rund 3 Millionen Franken. Insgesamt erschienen die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinwesen, auch in Anbetracht der generell guten Finanzlage, durchaus tragbar, erklärte der Regierungsrat.
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(sda)