Steuern für Elektrofahrzeuge sollen sinken
Die Kantonsregierung hat eine Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben in die Vernehmlassung geschickt. Die Revision dürfte die Steuereinnahmen um 630'000 Franken reduzieren.
Hintergrund ist, dass der Kanton Schwyz im Frühling die Besteuerung der Autos ausgewertet hat. Dabei habe sich gezeigt, dass Halterinnen und Halter von Autos mit Batterie- oder Wasserstoffantrieb überdurchschnittlich hohe Steuern bezahlen müssten.
250 Franken Unterschied
Für die Personenwagen, die im Kanton Schwyz immatrikuliert sind, beträgt die durchschnittliche Motorfahrzeugsteuer rund 400 Franken. Für die immatrikulierten Elektroautos mussten im Schnitt eine Steuer von knapp 650 Franken bezahlt werden.
Der Grund für diesen Unterschied liege darin, dass heute bei der Bemessung der Motorfahrzeugsteuer vor allem die Motorleistung zähle, erklärt die Kantonsregierung. Dies liege daran, dass eine höhere Leistung auch einen höheren CO2-Ausstoss bedeute.
Keine Erleichterung für Hybride
Die Schwyzer Kantonsregierung schlägt deshalb vor, die Steuerbelastung von Elektro- und Wasserstoffautos derjenigen von Benzin- und Dieselpersonenwagen anzugleichen. Das Gesamtgewicht soll künftig im Verhältnis zur Leistung stärker gewichtet werden. Keine Änderung soll es für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sowie für Hybridfahrzeuge geben.
Die Jahressteuer für den Tesla Model S würde in der Folge von 1447 Franken auf 833 Franken sinken. Für den VW ID.4 GTX müssten noch 353 Franken statt 615 Franken bezahlt werden. Für ein Kleinfahrzeug wie den Renault Zoe würde noch die Mindeststeuer von 160 Franken fällig. Heute sind es 252 Franken.