Stoos-Schwinget setzt Hoffnung auf Kanton
Der Bundesrat hat am Mittwoch weitreichende Corona-Lockerungen beschlossen, jedoch müssen sich Grossveranstaltungen noch gedulden. Eine Ausnahme: Jeder Kanton kann im Rahmen von Pilotversuchen, fünf Veranstaltungen mit bis zu 1'000 Personen bewilligen. Darauf setzt nun der Stoos-Schwinget, der auf Ende Juni geplant ist. Wie der Zentralvorstand des Eidgenössischen Schwingerverbandes mitteilt, hofft er, dass der Stoos-Schwinget als eines der fünf Pilotprojekte im Kanton Schwyz durchgeführt werden kann.
Erfreuliches Etappenziel zurück in die Normalität
«Die Mitglieder des ZV ESV erachten die weiteren Schritte der Lockerungen per 31. Mai als erfreuliches Etappenziel auf dem Weg zurück in die ‹alte Normalität› und hoffen, dass sich die kommunizierten weiteren Öffnungsschritte per 1. Juli und 20. August ohne Probleme dann auch umsetzen lassen», sagt Rolf Gasser, Leiter der Geschäftsstelle des Zentralvorstands.
Der Entscheid des Bundesrates über die Corona-Lockerungen hat Auswirkungen auf den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Schwinger. Trainings und Wettkämpfe der Ü20-Schwinger sind ab kommendem Montag im Freien ohne Maske mit bis zu 50 Teilnehmer erlaubt. Ab dem 1. Juli 2021 sind dann auch Grossveranstaltungen mit maximal 5'000 Personen wieder möglich.
Ab kommenden August könnten Schwingfeste mit maximal 10'000 Personen wieder möglich sein. Bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht soll zudem auf eine Zuschauerbegrenzung verzichtet werden.
(red.)