Nach Bundesgerichtsurteil

Tunnellösung in Schindellegi ist für Schwyzer Regierung wieder Option

· Online seit 17.03.2021, 13:48 Uhr
Die Pläne der Schwyzer Regierung erlitten vor dem Bundesgericht einen Rückschlag. Nun ist auch die von Anwohnern geforderte Tunnellösung eine Option. Die Regierung erhofft sich so, die Realisierungschancen zu erhöhen.
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Über ein fehlendes Rodungsgesuch stolperte der Nutzungsplan des Autobahnanschlusses Schindellegi am Bundesgericht. «Das Bundesgericht hat festgestellt, dass unser zweistufiges Verfahren bundesrechtswidrig ist», so der Schwyzer Baudirektor André Rüegsegger. Der Kanton Schwyz hatte bisher das Rodungsgesuch erst im Baubewilligungsverfahren gestellt.

In Schindellegi ist ein Vollanschluss geplant. Heute können Autofahrer nur in Fahrtrichtung Chur auf die Autobahn A3 gelangen. Das Tiefbauamt des Kantons Schwyz rechnete mit Kosten von knapp 44 Millionen Franken. Diese könnten sich nun erhöhen, denn die Regierung fasst die von Anwohnern geforderte Tunnellösung für den Autobahnzubringer wieder ins Auge. «Jetzt, wo wir verfahrensmässig sowieso ein paar Schritte zurückmüssen, gibt es uns auch die Gelegenheit, die Auslegeordnung nochmals zu machen», so André Rüegsegger. Der eigentliche Autobahnanschluss fällt in die Zuständigkeit des Bundes.

Kanton konzentriert sich auf Grossprojekte

In Schwyz stehen auf Kantonsebene noch fünf weitere Grossprojekte im Strassenwesen an. Unteranderem der zweite Abschnitt der Südumfahrung in Küssnacht und dem Umfahrungstunnel Rothenthurm. Angesichts dieser Projekte verzichtet die Schwyzer Regierung auf die Übernahme bisheriger Gemeinde- und Bezirksstrassen und lässt das derzeitige System der Mitfinanzierung gemeindlicher Strassen unangetastet.

Die Mehrkosten der Tunnellösungen dürften bei jeweils über 100 Millionen Franken liegen. Bislang wurde davon ausgegangen, dass sich die Gemeinden an den Mehrkosten beteiligen müssen, wenn eine primär von ihnen geforderte teurere Variante realisiert wird. Dies mache die Verfahren zeitintensiver, erklärte der Regierungsrat. Daher verzichtet die Regierung auf eine Beteilung an den Mehrkosten durch die Gemeinden.

Ferner will der Regierungsrat die Entscheidungsgrundlagen für den Halbanschluss in Arth erarbeiten. Das Problem dort ist, dass der Bund diesem Vorhaben nur eine regionale Bedeutung zumisst und es nicht finanzieren will. Die fünf Grossprojekte sollen bis 2037 realisiert werden.

(hto)

veröffentlicht: 17. März 2021 13:48
aktualisiert: 17. März 2021 13:48
Quelle: PilatusToday

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