St. Urban

Stationär oder ambulant: Tötung in der Psychiatrie wird neu verhandelt

12.01.2021, 06:43 Uhr
· Online seit 08.01.2021, 05:36 Uhr
Ein Mann, der im April 2017 in der psychiatrischen Klinik St. Urban im Wahn seinen Zimmernachbarn erschlug, muss in der Klinik bleiben. Das hatte das Luzerner Kriminalgericht Anfang letzten Jahres entschieden. Die Verteidigung war damit nicht einverstanden und hatte Berufung eingelegt. Die Verhandlung startet heute Dienstag um 9.00 Uhr.
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Das Luzerner Kriminalgericht hatte bei der Verhandlung im Januar 2020 den Antrag der Verteidigung auf eine ambulante Massnahme abgelehnt und für den Mann stattdessen die Weiterführung der stationären Therapie angeordnet. Ausserdem taxierte das Gericht die Tat in seinem Urteil als vorsätzliche Tötung – so wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Forderung auf Freispruch und ambulante Therapie

Einigkeit herrschte auf allen Seiten darüber, dass der 36-jährige Beschuldigte schuldunfähig und nicht strafbar ist. Er handelte im Wahn, da er zum Tatzeitpunkt unter einer unbehandelten paranoiden Schizophrenie litt. «Ich kann es heute noch nicht glauben, dass ich diese Tat begangen habe», hatte der Beschuldigte bei seiner Befragung ausgesagt.

Die Verteidigung hatte gegen das Urteil des Luzerner Kriminalgerichts Berufung eingelegt. Sie fordert vom Luzerner Kantonsgericht, dass der Beschuldigte vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freizusprechen sei und dass eine ambulante therapeutische Massnahme angeordnet werde.

Die Staatsanwaltschaft bleibt dabei: Der 36-jährige Kosovare erfülle den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung und es sei, wie bisher, die stationäre therapeutische Massnahme weiterzuführen.

Darum die stationäre Therapie

Der dreifache Familienvater ist laut Gutachtern therapiefähig und -willig. Wegen seiner schweren psychischen Erkrankung sei aber eine ambulante Massnahme nicht geeignet. Das Rückfallrisiko könnte dadurch steigen. Eine ambulante Therapie hatten der Beschuldigte und sein Verteidiger bereits vor dem Kriminalgericht angestrebt. Seine Krankheit dürfe dem Mann nicht zum Vorwurf gemacht werden, sagte sein Anwalt damals.

Strafbefehl gegen diensthabenden Arzt

Gestern Montag gab die Staatsanwaltschaft Sursee bekannt, dass im Zusammenhang mit dieser Tötung die Untersuchungen gegen den ehemaligen Chefarzt und den damaligen diensthabenden Arzt abgeschlossen seien. Diese Untersuchungen sind nun abgeschlossen.

Das Verfahren gegen den ehemaligen Chefarzt wurde eingestellt. Gegen den diensthabenden Arzt hingegen wurde ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass es unter seiner Aufsicht bei der damaligen Aufnahme des Mannes zu «relevanten Versäumnissen» kam.

Der Arzt akzeptiert den Strafbefehl nicht und hat Einsprache dagegen erhoben. Damit wird dieser Fall nun zur Beurteilung an das zuständige Bezirksgericht überwiesen.

Beide Entscheide sind noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung in Bezug auf den damals diensthabenden Arzt.

Anfang 2020 fand die letzte Gerichtsverhandlung des Falls statt:

veröffentlicht: 8. Januar 2021 05:36
aktualisiert: 12. Januar 2021 06:43
Quelle: PilatusToday / sda

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