Coronavirus

Umziehen ist trotz Coronakrise mit Vorsicht noch möglich

· Online seit 24.03.2020, 21:36 Uhr
Kann ich in Zeiten der Coronakrise noch umziehen oder nicht? Diese Frage beschäftigt derzeit Tausende von Personen. Schliesslich ist am kommenden Wochenende bis Ende Monat der wichtigste Umzugstermin im Jahr. Der Bund gibt nach wie vor grünes Licht.
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Wer Angst hatte, er dürfe wegen der Corona-Krise Ende März nicht umziehen, kann aufatmen: Der Bund hat Umzüge explizit erlaubt. Allerdings stellten Experten am Montagnachmittag nochmals klar, dass derzeit eher davon abgeraten werde. Dies deshalb, weil die Einhaltung der Massnahmen des Bundes bei einem Umzug schwierig bis illusorisch sei. Wir haben bei Cyrill Studer, Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverband Luzern nachgefragt.

Keine Angst bei Umzug am 31. März 2020

Cyrill Studer bestätigt, dass man den Umzug am 31. März 2020 durchziehen soll. Man soll dabei aber auf jeden Fall die Vorschriften des Bundesamts für Gesundheit einhalten, damit man niemanden gefährdet.

Kann man Zügelunternehmen zurzeit beauftragen?

Aktuell gibt es noch keine entsprechende Weisung des Bundesrates. Falls beim Zügelunternehmen Mitarbeiter zur Risikogruppe gehören, kann das Zügelunternehmen den Auftrag nicht ausführen. Dabei sollte man, unter Berücksichtigung der Sicherheitsmassnahmen, schnell Hilfe bei Verwandten oder Freunde suchen.

Was kann ich dagegen tun, wenn ich in der aktuellen Zeit den Mietzins nicht bezahlen kann?

Der Mieter soll sofort mit dem Vermieter in Kontakt treten, damit man möglichst schnell eine optimale Lösung, wie z.B. eine Ratenzahlung, finden kann. Falls sich ein Vermieter dagegen wehrt und dem Mieter kündigt, empfiehlt Cyrill Studer eine Anfechtung der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde.

Wohnungsbesichtigung möglich?

Eine Wohnungsbesichtigung ist insofern möglich, wenn die Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden. Falls Personen, welche zur Risikogruppe gehören, eine Wohnungsbesichtigung durchführen möchten, ist der Mieterinnen- und Mieterverband der Meinung, dass man diese Besichtigung verweigern könnte. Hierbei ist aber die Rechtsprechung noch nicht so weit, dass man es zu 100 Prozent mitteilen kann.

Weitere Informationen zu häufigen Fragen rund um Wohnungs- und Geschäftsmieten gibt es auch hier.

Quelle: Tele1

veröffentlicht: 24. März 2020 21:36
aktualisiert: 24. März 2020 21:36
Quelle: PilatusToday

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