4 Jahre Gefängnis für pädophilen Urner

26.11.2019, 14:25 Uhr
· Online seit 26.11.2019, 14:20 Uhr
Der 22-Jährige wurde vom Urner Landgericht verurteilt
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Das Urner Landgericht verhängt gegen einen 22-Jährigen eine unbedingte Strafe. Wie die Luzerner Zeitung am Dienstag berichtete, wurde der Urner bestraft, weil er sich an sechs Kindern sexuell vergangen hat.

Ein 22-jähriger Urner musste sich am Dienstag vor dem Urner Landgericht verantworten. Der 22-Jährige wurde der mehrfachen sexuellen Nötigung, Schändung, mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und des mehrfachen Zeigens von Pornografie an einer Person unter 16 Jahren schuldig gesprochen. Ausserdem wurde der Verurteilte der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und der mehrfachen Nötigung schuldig gesprochen. Dies schreibt die Luzerner Zeitung.

In der Verhandlung ging es vor allem um mehrere Fälle, wo sich der Mann vor einem von gesamthaft vier Buben selber befriedigte oder sie nötigte, sein Geschlechtsteil in den Mund zu nehmen oder anzufassen. Vor der Polizei gab der Beschuldigte auch noch die Taten an seinen zwei jüngeren Schwestern zu. Diese ereigneten sich bereits vor den Handlungen mit den Kindern der befreundeten Familie. Der Mann wurde also bereits mit 14 oder 15 übergriffig.

Einzel- und Gruppentherapie

Der Landgerichtspräsident Philipp Arnold sagte, der Mann habe «die Wehrlosigkeit von insgesamt sechs Kindern immer wieder skrupellos ausgenutzt um seinen sexuelle Trieb zu befriedigen. » Weiter bezeichnete er die Taten als verwerflich und gab an, dass eine Freiheitsstrafe zu vollziehen sei.

Der 22-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Dazu muss er auch 80 Prozent der Verfahrenskosten übernehmen. Weiterhin muss er sich einer vollzugsbegleitenden störungsspezifischen deliktorientierten Einzeltherapie in Kombination mit einer Gruppentherapie unterziehen.

Kontaktverbot

Ausserdem wird dem Verurteilten für 10 Jahre berufliche und organisatorische ausserberufliche Tätigkeiten verboten, die mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen zusammenhängen. Auch darf er während fünf Jahren weder direkt noch über Drittpersonen bei seinen Opfern melden sowie Kontakt zu Kindern unter 16 Jahren aufnehmen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Parteien können noch Berufung anmelden.

veröffentlicht: 26. November 2019 14:20
aktualisiert: 26. November 2019 14:25

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