800'000 Franken sollte der Personenlift kosten. Je 150'000 Franken sicherten die Urner Kantonalbank und die Gemeinde Altdorf zu. Die Regierung schlug in ihrem Bericht und Antrag vor, sich mit 250'000 Franken zu beteiligen. Die restlichen 250'000 Franken sollen von privater Seite organisiert werden, findet sie – beispielsweise von Alters- und Behindertenorganisationen.
In ihrem Bericht nahm die Regierung zur Kenntnis, dass diese nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen, das Anliegen zu unterstützen. Auch nahm sie zur Kenntnis, dass sich die SBB aus Präjudizgründen gegen eine Beteiligung am Lift ausgesprochen haben.
Schon lange Thema
Die Regierung empfahl dem Parlament, auf die komplette Schliessung der Finanzierungslücke zu verzichten. Dies einerseits im Hinblick auf die Kantonsfinanzen, andererseits, da die gesetzlichen Vorgaben und Normen beim Bau der bestehenden Wendelrampe eingehalten wurden. Die Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung Procap habe dies bestätigt.
Der Wunsch nach einem Personenlift wurde Ende 2022 in einem offenen Brief geäussert. Laut verschiedener Alters- und Behindertenorganisationen sei der Zugang über die Wendelrampe wegen seiner Länge, Steigung und Bauweise schwierig, für manche sogar unmöglich. Marco Roeleven (FDP) reichte daraufhin einen Vorstoss dazu ein, welchen das Parlament 2023 überwies.
FDP fordert tiefere Kosten
Die Volkswirtschaftskommission stellte den Antrag für einen Verpflichtungskredit von 500'000 statt 250'000 Franken. Fallen die Kosten für den Lift tiefer aus, kann der Kredit reduziert werden. Eine Minderheit beantragte dagegen maximal 250'000 Franken zu sprechen. Unterschreiten die Kosten die Kostenschätzung, soll sich der Verpflichtungskredit anteilsmässig reduzieren.
Die FDP stellte einen Rückweisungsantrag. Die Kosten für den Lift seien zu hoch und man müsse haushälterisch mit den Finanzen umgehen, sagte Walter Tresch (FDP). Die Partei fordert die Regierung auf, die Projektkosten nochmals zu durchleuchten und die Kosten signifikant zu senken. Zudem will sie, dass die sozialen Organisationen nicht in die Restfinanzierung eingebunden werden.
Viele verschiedene Meinungen
Die Meinungen zum Thema gingen selbst innerhalb der Parteien auseinander. Ein Teil der SVP sprach sich für eine Rückweisung aus, ein Teil für einen Kredit von 250'000 Franken. Alois Arnold (SVP, 1981) votierte, dass kleinere Organisationen vielleicht nicht die finanziellen Mittel hätten, das Projekt zu unterstützen, grössere Dachorganisationen jedoch schon.
Hans Aschwanden (FDP) meinte, dass das Realisierungsrisiko nicht auf die Organisationen abgewälzt werden dürfe. Das Realisierungsrisiko liege bei der öffentlichen Hand, der Kanton sei in der Verantwortung, die Situation vor Ort zu verbessern. Ragunath Ananthavettivelu (SP) sagte, es sei eine Frage der Gerechtigkeit. Menschen mit eingeschränkter Mobilität müssten Ernst genommen werden. Es handle sich um eine Investition, von der alle Menschen profitierten.
Das Parlament stimmte knapp mit 34 zu 27 Stimmen für den Rückweisungsantrag der FDP. Die Regierung muss das Geschäft nochmals überarbeiten.
(red./sda)