Uri
Feuerverbot bleibt über den 1. August bestehen
Der Regen der letzten Tage hat die Situation im Kanton Uri bezüglich Trockenheit nicht entschärft. Deshalb bleibt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe über den 1. August bestehen.
Höhenfeuer wie hier im Aargau sind im Kanton Uri dieses Jahr nicht erlaubt. (Archivbild)
© LZ/Henry Muchenberger
Für die kommenden Tage ist im Kanton Uri mehrheitlich kein Regen zu erwarten. Deshalb bleibt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin, auch über den 1. August, bestehen. Das bedeutet:
Es ist verboten:
- Im Wald und in Waldesnähe (50 Meter Abstand) Feuer zu entfachen (gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz/Kohle-Grills)
- Feuerwerk abzubrennen
- Höhenfeuer zu entfachen
- Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen
- Brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot könne mit Bussen bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen werde eine Neubeurteilung vorgenommen.
(red.)