Im Kanton Uri sollen Schneehühner und -hasen weiterhin gejagt werden
Die Kantonsregierung hatte in der Revision der Jagdverordnung vorgeschlagen, dass künftig Schneehasen und Schneehühner nicht mehr geschossen werden dürfen. Er begründete dies damit, dass die Klimaerwärmung und die Menschen das Leben dieser Tiere schwer machten und diese keine Schäden verursachten. Eine Bejagung aus Regulationsgründen sei nicht notwendig. Sie lasse sich in erster Linie nur mit dem Jagderlebnis und der Trophäe rechtfertigen.
Kehrtwende wegen Vernehmlassung
Trotz diesen Argumenten will der Regierungsrat die Jagd auf Schneehasen- und Schneehühner weiter zulassen. In seinem am Montag veröffentlichten Bericht an das Kantonsparlament begründete er seine Kehrtwende mit den Ergebnissen der Vernehmlassung. Gewichtige Vernehmlassende hätten verlangt, dass diese Jagd weiterhin möglich sein solle. Allerdings sollen im Bedarfsfall einschränkende Massnahmen möglich sein.
Nach Angaben des Urner Regierungsrats ist die Jagd auf Schneehühner noch in drei Kantonen erlaubt, auf Schneehasen noch in neun Kantonen.
Leinenpflicht für Hunde
Auf mehr Ruhe hoffen können gemäss der vom Regierungsrat vorgeschlagenen neuen Gesetzgebung die jungen Wildtiere. Von Anfang April bis Ende Juli soll im Wald und in Waldesnähe eine Leinenpflicht für Hunde gelten. Damit sollen die in jenen Monaten noch wehrlosen Jungtiere geschützt werden. Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Herdenschutz- und Suchhunde.
(red.)