Kantonstierarzt soll Problemhunde beschlagnahmen können
Nachdem ein Hund mehrfach Hühner und Schafe angegriffen hatte, verfügte der Urner Kantonstierarzt 2017 dessen Beschlagnahmung. Die Hundehalterin wehrte sich dagegen und erhielt vom Bundesgericht recht. Weil eine Beschlagnahmung eines Hundes ein erheblicher Grundrechtseingriff sei, brauche es dazu eine ausreichende gesetzliche Grundlage, urteilte das Gericht 2019.
Anpassung in Veterinärverordnung notwendig
Der entsprechende Artikel im Urner Veterinärreglement genügt nach Ansicht des Bundesgerichts nicht. Der Regierung schlägt dem Parlament in seinem am Dienstag veröffentlichten Bericht deswegen vor, den Artikel in die Veterinärverodnung zu überführen. Diese sei vom Bundesgericht als genügende rechtliche Grundlage anerkannt. Der Kantonstierarzt könne damit wieder, wie vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehen, gefährliche Hunde beschlagnahmen.
Der Kanton Uri hat, wie auch Schwyz, Ob- und Nidwalden den Vollzug des Veterinärrechts an das Laboratorium der Urkantone ausgelagert. Bis auf Nidwalden müssten auch die anderen Kantone ihre Gesetzgebung entsprechend anpassen, hiess es im Bericht der Urner Regierung.
Hundeangriffe passieren öfters
Der Aufschrei war gross, als ein Miniature Bullterrier im Mai ein Kind in Neuheim im Kanton Zug anfiel. Der Hund biss dem Kind mehrmals in Gesicht und Genitalien und verletzte es schwer. Der Veterinärdienst des Kantons Zug leitete sofort Abklärungen ein und kam zum Schluss, dass der Hund eingeschläfert werden muss. Denn von diesem Hund würde ein hohes Risiko ausgehen, dass ein solcher Vorfall erneut passieren könnte.
Hund griff Pferd in Root an
Auch in Root im Kanton Luzern gab es kürzlich einen Vorfall. Zwei Reiter waren auf der Galoppstrecke Richtung Perlen am Ausreiten, als ein Hund eines der beiden Pferde angriff. Der Hund habe mehrmals zugebissen, sagte die Besitzerin des verletzten Pferdes im Juli nach dem Vorfall. Erst als das Pferd ausschlug, habe sich der Hund zurückgezogen.
«Uns liegen aktuell erste Hinweise zu den Verletzungen vor, die nun weiterbearbeitet und überprüft werden», sagte der Kantonstierarzt und Leiter des Veterinärdienstes Luzern, Martin Brügger nach dem Angriff. Er verordnete dem Hund eine Leinen- und Maulkorbpflicht.
(sda/red.)