Künftig können gefährliche Hunde beschlagnahmt werden | PilatusToday
Uri

Künftig können gefährliche Hunde beschlagnahmt werden

15.11.2023, 09:41 Uhr
· Online seit 15.11.2023, 09:35 Uhr
Das Urner Kantonsparlament hat an der Novembersession eine Änderung an der Veterinärverordnung vorgenommen. Neu kann die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt verhaltensauffällige Hunde wenn nötig beschlagnahmen.
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Wenn Hundehaltende ihrer Pflicht nicht nachkommen, eine Bissverletzung gemeldet wird oder ein schwerwiegender Verdacht auf eine Bedrohung besteht, können neu erforderliche Massnahmen getroffen werden, wie das Urner Kantonsparlament am Mittwoch entschied.

Kantonstierarzt kann nun gefährliche Hunde beschlagnahmen

Die Änderung wurde nötig aufgrund eines Bundesgerichtsurteils von 2019. Das Gericht hiess die Beschwerde einer Hundehalterin gut, deren verhaltensauffälliger Hund durch den Kanton Uri beschlagnahmt werden sollte. Das Bundesgericht entschied, dass es dem Kanton Uri an einer «ausreichenden gesetzlichen Grundlage» dafür mangle.

Denn in der aktuellen Veterinärsverordnung würde einzig das Treffen von Massnahmen an die Kantonsregierung delegiert, was laut Bundesgericht nicht ausreichend sei. Neu wird nun die Aufgabe an den Kantonstierarzt abgegeben und die Verordnung mit dem Begriff «Beschlagnahmung» ergänzt, um allfällige Auslegungsfragen zu vermeiden. Das Kantonsparlament beschloss den Antrag einstimmig mit 54 zu 0 Stimmen.

Hundeangriffe passieren öfters

Der Blick über die Urner Kantonsgrenze zeigt, dass Hundeangriffe keine Einzelheit sind. Der Aufschrei war gross, als ein Miniature Bullterrier im Mai ein Kind in Neuheim im Kanton Zug anfiel. Der Hund biss dem Kind mehrmals in Gesicht und Genitalien und verletzte es schwer. Der Veterinärdienst des Kantons Zug leitete sofort Abklärungen ein und kam zum Schluss, dass der Hund eingeschläfert werden muss. Denn von diesem Hund würde ein hohes Risiko ausgehen, dass ein solcher Vorfall erneut passieren könnte.

Hund griff Pferd in Root an

Auch in Root im Kanton Luzern gab es im Sommer einen Vorfall. Zwei Reiter waren auf der Galoppstrecke Richtung Perlen am Ausreiten, als ein Hund eines der beiden Pferde angriff. Der Hund habe mehrmals zugebissen, sagte die Besitzerin des verletzten Pferdes im Juli nach dem Vorfall. Erst als das Pferd ausschlug, habe sich der Hund zurückgezogen.

«Uns liegen aktuell erste Hinweise zu den Verletzungen vor, die nun weiterbearbeitet und überprüft werden», sagte der Kantonstierarzt und Leiter des Veterinärdienstes Luzern, Martin Brügger, nach dem Angriff. Er verordnete dem Hund eine Leinen- und Maulkorbpflicht.

(red./sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 15. November 2023 09:35
aktualisiert: 15. November 2023 09:41
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