Neue Urner Notrechtklausel wird klar angenommen
Der Bund und andere Kantone haben seit Mitte März 2020 verschiedene Noterlasse beschlossen, die dazu dienten, die Folgeprobleme aufzufangen, die sich durch die epidemiologischen Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus ergaben. Im Kanton Uri besteht diese Möglichkeit bislang nicht. Diese Lücke gilt es nach Meinung von Landrat und Regierungsrat zu schliessen und auf Kantonsverfassungsstufe das Instrument der dringlichen Rechtssetzung einzuführen.
Ab sofort wird der Urner Regierungsrat in der Verfassung des Kantons Uri ermächtigt, zeitlich befristete Noterlasse zu beschliessen. Diese sind sobald als möglich dem Landrat zu unterbreiten, der über ihre weitere Geltung und Befristung entscheidet.
Nidwalden, Schwyz, Glarus, Zug und Solothurn als Vorbilder
Mit der Änderung der Verfassung des Kantons Uri schafft der Kanton Uri eine Notrechtsregelung auf Verfassungsstufe, die sich an die Normierungen des Bunds sowie der Kantone Nidwalden, Schwyz, Glarus, Zug und Solothurn anlehnt. Zeitlich befristete Noterlasse dürfen nie weitergehen oder länger dauern als nötig.
Über 63 Prozent Ja-Stimmen
Die Urner Stimmbevölkerung stimmt der Verfassungsänderung mit 63,34 Prozent JA-Stimmen klar an. Dagegen stimmten nur die Gemeinden Unterschächen und Bauen. Am höchsten war die Zustimmung in Altdorf mit 71 Prozent JA-Anteil.