Kanton Uri

Schlag gegen den Drogenhandel: So kamen die Behörden dem Dealer auf die Schliche

30.12.2021, 12:45 Uhr
· Online seit 30.12.2021, 12:26 Uhr
Ein Mann aus dem Kanton Uri soll kiloweise Drogen verkauft und damit mächtig Kasse gemacht haben. Doch sein Geschäft flog auf. Nun zeigt ein Urteil des Bundesgerichts, wie der Schweizer entlarvt werden konnte.
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Im Januar 2019 gelang der Kantonspolizei Uri in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft ein grosser Schlag gegen den Drogenhandel. Als Hauptbeschuldigten nahm sie dabei einen 41-jährigen im Kanton Uri wohnhaften Schweizer fest, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Er soll zwischen Oktober 2017 und Januar 2019 mindestens 1,5 Kilogramm Kokain, 3 Kilogramm Marihuana und weitere Drogen verkauft und so allein im Jahr 2018 einen Gewinn von bis zu 300’000 Franken erzielt haben. Wie die Kantonspolizei Uri mitteilte, gingen dem Einsatz «über Monate umfangreiche Ermittlungen» voraus. Was diese genau beinhalteten, war der Öffentlichkeit bisher unbekannt.

Ein neu publiziertes Urteil des Bundesgerichts zeigt nun, wie die ermittelnden Behörden dem Dealer auf die Schliche kamen. Demnach griff die Staatsanwaltschaft auf eine ganze Reihe von Überwachungsmassnahmen zurück: Sie hörte die Wohnung ab, überwachte den Mobilfunkanschluss und verfolgte den Standort zweier Autos. Zudem wurde der Mann an allgemein zugänglichen Orten observiert.

Beschuldigter hält Überwachung für unzulässig

Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Uri genehmigte diese Massnahmen im Zuge der Ermittlungen. Der betroffene Mann hingegen erfuhr erst eineinhalb Jahre nach seiner Festnahme von der Überwachung. Er reichte in der Folge beim Urner Obergericht Beschwerde ein, die jedoch abgewiesen wurde. Das gleiche Schicksal ereilt den Beschuldigten nun vor dem Bundesgericht.

Der Mann argumentierte in seiner Beschwerde, dass die Voraussetzungen für die akustische Überwachung seiner Wohnung nicht vorhanden gewesen seien. Damit diese zulässig ist, müssen laut Gesetz drei Bedingungen erfüllt sein. Die erste betrifft das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts und somit die Frage, ob es genügend konkrete Anhaltspunkte für ein Vergehen des Beschwerdeführers gab. Dies bejaht das Bundesgericht im vorliegenden Fall. Mehr als ein Jahr vor der Festnahme habe ein anonymer Informant der Polizei gemeldet, dass der Mann mit Drogen handle. Daraufhin sei seine Wohnung rund eine Woche lang beobachtet worden. Die Polizei stellte dabei einen regen Besuch von Personen fest, die ihr im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln bekannt waren.

«Menü 3» als Codewort für Drogen

Auch in Bezug auf die Schwere der Straftat war die Überwachung nach Auffassung des Bundesgerichts gerechtfertigt. Demnach könne angesichts der gehandelten Drogenmenge nicht von einem Kleindealer die Rede sein, wie dies der Beschwerdeführer von sich behauptet. Bei der dritten gesetzlich vorgeschriebenen Bedingung läuft die Argumentation des Mannes ebenfalls ins Leere. Er kritisierte, dass die Staatsanwaltschaft zur Aufklärung des Sachverhalts weniger einschneidende Massnahmen hätte ergreifen können. Laut Bundesgericht war das Abhören der Wohnung jedoch erforderlich, um zu ermitteln, welche Drogen in welcher Menge und zu welchem Preis verkauft wurden. Mithilfe der Überwachung des Mobiltelefons sei dies nicht möglich gewesen, da der Dealer mit seiner Kundschaft nie offen über Drogen gesprochen, sondern nur Codewörter wie «Menü 3» benutzt habe.

Die Anordnung der Telefonüberwachung hatte der Mann vor Bundesgericht nicht angefochten. Auch die durchgeführte Observation wird im Urteil nicht behandelt, weil das Bundesgericht diesbezüglich nicht auf die Beschwerde eintritt. Hinsichtlich der technischen Überwachung der Autos gehen die zwei Richter und die Richterin zwar auf die Kritik des Mannes ein, sie beurteilen die Massnahme jedoch als verhältnismässig, weil dadurch die Aussenlager des Dealers ausfindig gemacht werden konnten. Somit steht fest, dass das Vorgehen der Urner Behörden in allen Belangen gestützt wird.

veröffentlicht: 30. Dezember 2021 12:26
aktualisiert: 30. Dezember 2021 12:45
Quelle: Luzerner Zeitung

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