Politik

Urner Kantonsregierung lehnt Initiative für «Lex Kreisel» ab

28.09.2021, 13:06 Uhr
· Online seit 06.07.2021, 12:29 Uhr
Bei Zu- und Ausfahrten von Kreiseln im Kanton Uri soll es auch künftig Einmündungen und Kreuzungen geben dürfen. Die Kantonsregierung lehnt eine Initiative «Lex Kreisel Schächen» ab, die dies verbieten wollte, um damit eine Umgestaltung des geplanten Schächen-Kreisels zu erreichen.
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Im Urner Talboden ist eine 1'350 Meter lange Entlastungsstrasse geplant, die Siedlungsgebiete vom Durchgangsverkehr befreien soll. Auf der einen Seite entsteht ein neuer A2-Halbanschluss Altdorf Süd, auf der anderen ein neuer Kreisel Schächen in Schattdorf.

Dieser aber ist umstritten, die «IG Wov für alle» reichte Ende 2020 eine Volksinitiative ein, um einen vierarmigen Kreisel zu erwirken. Die Regierung plant einen Kreisel mit drei Ein- und Ausfahren, die Gotthardstrasse soll aus Sicherheits-, Platz- und Entlastungsgründen vor dem Kreisel in die Strasse einmünden.

Die Initiative fordert nun, dass Einmündungen und Kreuzungen im Bereich von Zu- und Ausfahrten von Kreiseln zu vermeiden seien. Die Regierung lehnt sie ab, wie sie am Dienstag in ihrem Antrag ans Parlament festhält.

Einschränkungen für den ganzen Kanton

Die Initianten wollen, dass der neue Kreisel beim Knoten Schächen vier statt drei Arme hat. Der neue Gesetzestext bilde dies aber nicht ab, sondern verlange etwas ganz anderes, heisst es in der Begründung der Regierung. Es dürfe nicht sein, dass wegen der stark auf Schattdorf bezogenen «Lex-Kreisel Schächen» der ganze Kanton Einschränkungen erfahre.

Kein anderer Kanton kenne ein solches Gesetz. Auch berge die Initiative Unklarheiten, so sei etwa der Bereich der Einmündung nicht näher definiert.

Die Regierung kritisiert, dass die Initianten mit ihrem Anliegen zu spät kämen. Die betroffenen Projekte würden seit 2013 diskutiert, die IG sei indes erst aktiv geworden, nachdem einzelne Mitglieder vor Gericht mit ihren privaten Interessen und Einsprachen unterlegen seien.

Finanzielles Risiko

Der Kanton habe mit der Standortgemeinde über Jahre hinweg auf die heute vorliegende Lösung hingearbeitet. Mit der Initiative sollen die Verfahrensschritte ausgehebelt werden. Das sei rechtsstaatlich bedenklich.

Ein vierarmiger Kreisel würde dem Entlastungsziel zuwiderlaufen, mehr Bauland benötigen, zeitliche Verzögerungen der Wov bringen, neue flankierende Massnahmen nötig machen und ein finanzielles Risiko bedeuten, da Bundesgelder nur bei einer bestätigten Verkehrsverlagerung fliessen.

Das Kantonsparlament wird in einer nächsten Session über die Initiative beraten.

veröffentlicht: 6. Juli 2021 12:29
aktualisiert: 28. September 2021 13:06
Quelle: sda

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