Kirchen

Urner Regierung ist gegen Abschaffung der Kirchensteuer für Firmen

· Online seit 01.06.2021, 15:02 Uhr
Juristische Personen im Kanton Uri sollen auch weiterhin Kirchensteuern bezahlen müssen. Der Urner Regierungsrat lehnt es ab, dass Unternehmen die Steuer freiwillig entrichten können, wie es eine Motion fordert.
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FDP-Landrat Ludwig Loretz hatte seinen Vorstoss damit begründet, dass juristische Personen nicht aus der Kirche austreten könnten und ihnen somit die Wahlfreiheit fehle. Mit einer Freiwilligkeit, wie sie andere Kantone kennen, würde der Grundsatz der Glaubensfreiheit respektiert, führte Loretz aus.

Die Regierung allerdings sieht keinen Grund, am geltenden Gesetz zu rütteln, wie sie am Dienstag mitteilte. Sie empfiehlt die Motion zur Ablehnung, da die Landeskirchen ansonsten mit einem deutlichen Rückgang der Steuererträge rechnen müssten.

«Juristische Personen würden kaum freiwillig Steuern entrichten», hält der Regierungsrat fest. Überhaupt würden heute rund die Hälfte der juristischen Personen keinen steuerbaren Gewinn ausweisen und damit keine Kirchensteuer bezahlen.

Das Bundesgericht habe überdies festgehalten, dass sich juristische Personen nicht auf die Glaubensfreiheit berufen könnten. Kirchliche Institutionen würden einen wertvollen Beitrag zugunsten der Gesellschaft leisten, sei es durch Seelsorge, Jugendarbeit oder Unterhalt von Kulturdenkmälern.

Müsste der Staat diese Leistungen tragen, würde dies zu Mehrkosten führen, da die kirchlichen Institutionen dank der Freiwilligenarbeit günstiger arbeiten können, hält der Regierungsrat fest. Der Landrat berät am 30. Juni über die Motion.

veröffentlicht: 1. Juni 2021 15:02
aktualisiert: 1. Juni 2021 15:02
Quelle: sda

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