Gesundheitswesen

Urner Regierung will Kantonsspital keinen GAV vorschreiben

· Online seit 31.08.2021, 16:48 Uhr
Auch die Angestellten des Kantonsspitals Uri sollen einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) erhalten. Der Regierungsrat empfiehlt der Spitalführung, einen solchen erneut zu prüfen. Er will das Spital aber nicht dazu verpflichten.
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Landrätin Céline Huber (CVP) fordert in einer Motion, angesichts des steigenden Drucks im Gesundheitswesen müssten die Arbeitsbedingungen im Kantonsspital überprüft und gemeinschaftlich geregelt werden. Das Spital solle einen Gesamtarbeitsvertrag abschliessen. Der Regierungsrat soll das Spitalgesetz anpassen, um das Kantonsspital zu einem GAV verpflichten zu können.

Davon hält der Regierungsrat nichts, wie er am Dienstag in seiner Antwort auf den Vorstoss festhält. Die Motion sei abzulehnen, da der Abschluss eines GAV Sache der Sozialpartner sei, und nicht einseitig vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden soll.

Gegen einen GAV beim Kantonsspital habe er nichts einzuwenden, sondern begrüsse einen solchen ausdrücklich. Die meisten Kantone würden einen GAV kennen, er sei auch förderlich fürs Image. Die Regierung empfiehlt daher der Spitalführung, den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern erneut zu prüfen.

Sie gibt gleichzeitig zu bedenken, dass etwa die Auswirkungen des ökonomisch-medizinischen Umfelds nicht alleine mit einem Gesamtarbeitsvertrag zu lösen seien. Im Kanton Uri würden Spitalrat und Spitalleitung viel unternehmen, um das Kantonsspital als Arbeitgeber attraktiv zu machen. Die Arbeitsbedingungen seien gut, mit dem in knapp einem Jahr bevorstehenden Bezug der neuen Spitalbauten verfügten die Mitarbeitenden zudem über ausgezeichnete Perspektiven.

veröffentlicht: 31. August 2021 16:48
aktualisiert: 31. August 2021 16:48
Quelle: sda

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