Grossraubtiere

Verein kritisiert Urner Abschussbewilligung für Wolf

· Online seit 06.06.2022, 13:38 Uhr
Der Verein CHWolf hat die vom Kanton Uri erteilte Abschussbewilligung für einen Wolf aufs Schärfste verurteilt. Die Abschussbewilligung entspreche nicht der geltenden Bundes-Jagdverordnung, kritisiert der Verein in einer Mitteilung vom Pfingstmontag.
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Der Wolf hatte zwischen dem 14. und 23. Mai in Wassen bei mindestens drei Angriffen insgesamt fünf Ziegen und 13 Schafe gerissen. Damit sei die Schadensschwelle von zehn toten Tieren erreicht, die einen Abschuss ermögliche, urteilten die Urner Sicherheitsbehörden und erteilten eine Abschussbewilligung für den betroffenen Wolf. Die Wildhut und allenfalls ausgewählte Jäger dürfen ihn während 60 Tagen erlegen.

Der Verein CHWolf macht nun geltend, dass sieben Schafe auf zwei landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Schutzmassnahmen gerissen worden seien und deshalb dem «Abschusskontingent» nicht zugeordnet werden dürften. Die restlichen Tiere seien zwar technisch auch nicht geschützt gewesen, die Risse hätten sich jedoch im Alpgebiet ereignet. Während der Zeit des Ausarbeitens des Konzepts würden die entsprechenden Alpen im Projektgebiet als geschützt gelten.

Der Verein wirft auch die Frage auf, wie ernsthaft das Thema Herdenschutz im Kanton Uri überhaupt angegangen werde, wenn bei dieser Konzeptausarbeitung nach fünf Jahren noch keinerlei Herdenschutz betrieben werde. Im Übrigen befreie eine derartige Vereinbarung die Tierhalter nicht vor der Verantwortung, ihre Tiere wirkungsvoll gegen Wolfs- oder andere Raubtierübergriffe wirksam zu schützen.

veröffentlicht: 6. Juni 2022 13:38
aktualisiert: 6. Juni 2022 13:38
Quelle: sda

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