Coronavirus

Was darf ich eigentlich noch?

· Online seit 17.03.2020, 11:44 Uhr
Der Bundesrat hat am Montagabend die «ausserordentliche Lage» für die ganze Schweiz ausgerufen. Damit gehen verschiedenste Massnahmen einher, die uns alle in unserem Alltag und Berufsleben betreffen und einschränken. Ein Überblick.
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Was wird alles geschlossen?

Im Grundsatz gilt, dass alle Einrichtungen die für Publikum öffentlich zugänglich sind, geschlossen bleiben. Das gilt für Einkaufsläden, Gastronomiebetriebe, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, auch Coiffeure- Kosmetik- und Tattoo-Studios.

Was darf offen bleiben?

Geöffnet bleiben Lebensmittelläden oder andere Läden, die Lebensmittel und Gegenstände für den täglichen Bedarf anbieten. Auch Tankstellen, Take-Aways und Lieferdienste werden weiterhin geöffnet haben. Das gleiche gilt für Apotheken und Läden, die medizinische Hilfsmittel anbieten (z.B. Brillen). Die Post, Banken und öffentliche Verwaltung haben weiterhin geöffnet. Der öffentliche Verkehr wird sichergestellt (ab Donnerstag aber in einem reduzierten Umfang). Werkstätten für Transportmittel sind ebenfalls ausgeschlossen von der Verordnung und dürfen geöffnet haben. Beerdigungen im engen Familienkreis, dürfen stattfinden.

Neben allen Spitälern gilt: «Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Kliniken und Arztpraxen sowie Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen nach Bundesrecht und kantonalem Recht» dürfen ebenfalls geöffnet haben. Jedoch sollen nur Notfälle behandelt werden.

Was gilt für Veranstaltungen?

Die Versammlung von Gesellschaften ist nicht erlaubt. Es gibt spezielle Ausnahmen, wo diese vom Kanton bewilligt werden können - dazu muss aber ein überwiegendes öffentliches Interesse bestehen.Es ist möglichst auch auf private Treffen zwischen nur sehr wenigen Leuten zu verzichten.

Darf ich noch nach draussen, ausser für die Arbeit und Einkäufe?

Ja. Es gilt im Moment noch keine schweizweite Ausgangssperre. Es ist erlaubt sich im Freien zu bewegen, z.B. für einen Spaziergang. Es ist jedoch darauf zu achten, den Sicherheitsabstand zu anderen Personen einzuhalten.

Wie lange gilt diese Verordnung?

Die Verordnung gilt bis am 19. April.

Die gesamte Verordnung als PDF.

veröffentlicht: 17. März 2020 11:44
aktualisiert: 17. März 2020 11:44
Quelle: PilatusToday

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