Hagelstürme und Vögelmacherei

Wofür Frauen in der Zentralschweiz als Hexen verbrannt wurden

· Online seit 01.06.2021, 19:51 Uhr
An verschiedenen Orten in Luzern sollen Gedenktafeln zur Hexenverfolgung angebracht werden. Ein Blick ins Staatsarchiv Luzern zeigt, unter welchen Umständen vor allem Frauen im Mittelalter als Hexen denunziert und verbrannt wurden.
Chantal Gisler
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In der Stadt Luzern sollen Mahnmale entstehen, die an die Hexenverfolgung erinnern sollen. Es ist ein wichtiger Schritt, um ein dunkles Kapitel von Europa sichtbar zu machen: Im Mittelalter wurden immer wieder Personen als Hexe oder Hexer denunziert. In Zentraleuropa galt die Verfolgung der Hexen vor allem Frauen. In den Nordeuropäischen Länder hingegen waren es mehrheitlich Männer.

Man glaubte damals, dass die Hexen und Hexer ihre Kräfte vom Teufel erhalten haben. Mal gibt er ihnen eine Flüssigkeit, ein anderes Mal einen verzauberten Gegenstand. Damit sollten die Hexen möglichst viel Schaden anrichten. Krankheiten, schlechtes Wetter oder wenn die Kuh plötzlich keine Milch mehr gibt – für all das sollen der Teufel und seine Helfer verantwortlich sein.

Anna Haldi aus Schattdorf beispielsweise wurde 1551 dafür hingerichtet, dass sie unter anderem Hagelgewitter im «Zuger Gebiet», im «Zürcher Gebiet bei Altdorf», im Emmental, in Bern und Thun verursacht hat. In den Gerichtsakten wird beschrieben, dass sie vom Teufel vier Mal übel geschlagen und gestossen worden sei. Er habe sie auf den Estrich geführt und sie von dort fallen lassen. Auch den grossen schädlichen Hagelsturm von Wangen hat sie mit dem Teufel zusammen verursacht, indem er ihre Hand genommen und damit auf einen Bach geschlagen habe. Für diese Taten wurde sie auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Erwürgen als Strafmilderung

Fakt ist: Die Menschen waren sehr gläubig und gottesfürchtig. Sie glaubten, dass alles Gute von Gott und alles Schlechte vom Teufel kommt. Deshalb wollten sie den Teufel und seine Helfer finden und sie loswerden. Die Hexenverfolgung war Gang und gäbe, unschuldige Menschen wurden denunziert und in Gefängnisse gesteckt. Einmal als Hexe oder Hexer denunziert, hatte man kaum eine Chance, je wieder frei zu kommen.

Unter den Opfern waren auch Kinder. Beispielsweise die erst elfjährige Kathrin Schmidlin aus Romoos. Das Kind behauptete, es könne Vögel herbeizaubern. Im Gefängnis und vermutlich unter Folter gab das Mädchen zu, eine Beziehung mit dem Teufel zu haben. Er sei ihr als Junge erschienen. Teilweise sehe der Junge wie ein Ungeheuer aus, mit feurigen Augen. Wenn sie das Kreuz mache, weiche er zurück. Das reichte, um sie als Hexe zu verurteilen. Am 16. November 1652 wurde Kathrin Schmidlin zum Tod verurteilt. Der Henker erwürgte das Mädchen im Gefängnisturm, legte den leblosen Körper in einen Sack und brachte sie auf den Scheiterhaufen, wo sie zusammen mit einer anderen Frau verbrannt wurde. Das Erwürgen wurde damals als Strafmilderung gesehen.

Eine Ausnahme

Im Gefängnis sollten die mutmasslichen Hexen ihre Taten gestehen. Oft wurde mit Folter nachgeholfen. Gängige Methode war das Strecken, bei dem man an Händen und Füssen auf ein Brett gespannt wurde. Ein Seilzug zog Hände und Füsse auseinander. Beliebt war auch das Aufhängen an den Armen: Dabei wurden die Hände hinter dem Rücken gefesselt. An den Fesseln wurde ein Seil befestigt und die Menschen wurden so hochgezogen – oft bis die Schultern ausgekugelt waren.

Um der Folter zu entkommen, gaben viele die Hexerei und den Umgang mit dem Teufel zu. Das Geständnis musste vor Gericht ohne Folter noch einmal wiederholt werden, damit es rechtsgültig wird. Es gab immer wieder Fälle, in denen sich die Beschuldigten weigerten, vor Gericht noch einmal auszusagen. Sie wurden zurück ins Gefängnis gebracht und wieder gefoltert, bis sie nachgaben.

Eine Ausnahme bildet hier die «Rüschellerin» aus Reiden. Ihr richtiger Name ist unbekannt, doch ihre Geschichte sticht zwischen den Schicksalen der Hexen heraus: Zwei Männer sollen sie im Wald dabei beobachtet haben, wie sie auf einem Wolf ritt. Später soll sie für faule Zwiebeln, ein schlimmes Hagelgewitter und für den Tod eines Pferds und einer Kuh verantwortlich gewesen sein. Für die Luzerner Bevölkerung war klar, dass sie eine Hexe sein muss. Sie wurde gefangengenommen und gefoltert. Trotzdem gab sie keine der ihr angelasteten Taten zu. Ohne Geständnis konnte sie nicht verurteilt werden, deshalb wurde sie aus Luzern verbannt.

veröffentlicht: 1. Juni 2021 19:51
aktualisiert: 1. Juni 2021 19:51
Quelle: PilatusToday

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