20-jährige Messerstecherin muss über sechs Jahre ins Gefängnis
Die heute 20-Jährige hatte im August 2021 mit einem neun Zentimeter langen Messer in den Hals eines Bekannten gestochen und diesen lebensgefährlich verletzt. Des Weiteren hatte sie mit 17 Jahren einen Polizisten mit einem Teleskopschlagstock erheblich verletzt.
Gericht verschärft Strafe
Nun hat das Obergericht, wie schon die Vorinstanz, die Frau der versuchten vorsätzlichen Tötung für schuldig befunden. Es sprach eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten aus. Das Strafgericht hatte im Februar 2023 eine Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten gesprochen. Somit hat sich das Strafmass erhöht. Weiter muss die Angeklagte dem Opfer eine Genugtuung von 10'000 Franken zahlen.
Die Tatwaffe sei beim unprovozierten Angriff bis zum Ansatz in den Hals des Opfers eingedrungen, erklärten die Richter in der Urteilsbegründung. Nur knapp hätte diese lebenswichtige Organe wie die Halsschlagader verfehlt. Hätte der Notarzt die Blutung nicht stoppen können, wäre das Opfer gestorben. Das Todesrisiko des Opfers sei von der Beschuldigten billigend in Kauf genommen worden, wodurch der Eventualvorsatz gegeben sei.
Psychische Probleme
In ihr Urteil einbezogen hatte das Gericht auch das Gutachten eines Psychologen. Denn die Täterin hatte im Prozess angegeben, sich nicht an den Messerangriff erinnern zu können - dass es zu einer sogenannten Dissoziation gekommen sei. Das Gutachten hielt fest, dass die Steuerungsfähigkeit der Täterin schwer bis mittelschwer eingeschränkt gewesen sein könnte.
Der Beschuldigten werden die auferlegten Kosten des Vorverfahrens und des erstinstanzlichen Hauptverfahrens von 72'977 Franken im Umfang von 50'000 Franken erlassen. Die hohe Schuldensumme würde die soziale Entwicklung der Frau in den nächsten Jahren nur hemmen, so die Begründung.
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(sda)