Zug

Affäre um Heilmittel-Inspektion: Strafverfahren gegen Arzt eröffnet

21.09.2020, 20:15 Uhr
· Online seit 21.09.2020, 19:57 Uhr
Nachdem die Zuger Staatsanwaltschaft entschieden hat, gegen Rudolf Hauri und Martin Pfister kein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch zu eröffnen, blüht dies nun dem betroffenem Zuger Arzt. Auch Heilmittelinspektor Luděk Čáp hat noch nicht genug.
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Die Geschichte um den Zuger Heilmittelinspektor Luděk Čáp, die missglückte Kontrolle einer Arztpraxis und die daraus entstandenen Anzeigen gegen Kantonsarzt Rudolf Hauri, Regierungsrat Martin Pfister sowie die ganze Zuger Regierung ist um ein Kapitel reicher. 

Die Zuger Staatsanwaltschaft hat folgendes entschieden: 

Rudolf Hauri und Martin Pfister haben sich, als sie Luděk Čáp freigestellt und dessen Zugang zu Geschäfts-Handy, Intranet und Büro gesperrt haben, nicht wegen Amtsmissbrauch schuldig gemacht. «Die Anschuldigungen entbehren jeglicher Grundlage», schreibt die Staatsanwaltschaft in einem Schreiben. Gegen die beiden könne kein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch eröffnet werden, da es sich in diesem Fall um ein arbeitsrechtliches Problem zwischen Luděk Čáp und seinem Arbeitgeber handle. Hauri und Pfister hätten im Rahmen der Freistellung Čáps als Arbeitgeber und nicht als Amtsträger gehandelt. Somit könne von Amtsmissbrauch keine Rede sein, heisst es weiter. 

Gegen die Leitung der kontrollierten Arztpraxis, bei welcher über 20 Mängel festgestellt wurden, hat die Staatsanwaltschaft jedoch eine Strafuntersuchung eröffnet, berichtet Zentralplus. Diese soll zeigen, ob die Mängel in der Arztpraxis von strafrechtlicher Relevanz sind. 

Für Luděk Čáp zumindest ein Teilerfolg?

Der freigestellte Heilmittelinspektor lässt nicht locker. Er hat beim Zuger Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid in der Amtsmissbrauch-Anzeige eingereicht. Die Staatsanwaltschaft habe völlig ausser Acht gelassen, dass die Mängel in der Arztpraxis die Gesundheit der Bevölkerung gefährden. Die Bürger seien die Geschädigten, nicht er selbst. Deshalb könne nicht von einem arbeitsrechtlichen Problem gesprochen werden. 

Sind Kantonsarzt und Regierung «fein raus»?

Was bedeuten die Entscheide der Staatsanwaltschaft für Gesundheitsdirektor Martin Pfister und Kantonsarzt Rudolf Hauri? Haben sie sich strafbar gemacht, weil sie die Heilmittelkontrolle in der Arztpraxis verhindern wollten? Die Staatsanwaltschaft prüft im Rahmen einer Voruntersuchung erst noch, ob eine Strafuntersuchung überhaupt eingeleitet wird. 

Es zeichnet sich ab, dass dies nicht das letzte Kapitel in dieser Geschichte bleiben wird. 

(tma)

veröffentlicht: 21. September 2020 19:57
aktualisiert: 21. September 2020 20:15
Quelle: PilatusToday

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