Zug

Arbeiten nach Pensionierung: Regierung gegen liberalere Handhabung

07.07.2022, 11:10 Uhr
· Online seit 07.07.2022, 11:09 Uhr
Zuger Kantonsangestellte sollen künftig nicht grundsätzlich nach dem ordentlichen Pensionierungsalter weiterarbeiten können bis sie 70 Jahre alt sind. Die Regierung hat am Donnerstag eine SVP-Motion abgelehnt, welche eine liberalere Handhabung forderte.
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Das Anliegen von SVP-Kantonsrat Manuel Brandenberg war chancenlos, der Rat lehnte es mit 66 zu 4 Stimmen. Der Motionär war der Ansicht, dass das Bedürfnis, auch nach 65 weiterarbeiten zu können, bestehe. «Viele sind dann im besten Alter», sagte er.

Gemäss aktueller Regelung können Kantonsangestellte nach dem ordentlichen Pensionierungsalter im Einzelfall auf ihren Wunsch hin längstens bis zur Erfüllung des 70. Altersjahres weiterbeschäftigt werden. Brandenberg wollte aus der Ausnahmebestimmung einen Rechtsanspruch machen.

Gegen Rechtsanspruch

Der Regierungsrat lehnte diese Motion ab, er war der Ansicht, dass die aktuelle Regelung hinreichend flexibel sei. Zudem sei in der laufenden Gesetzesrevision vorgesehen, den Begriff «im Einzelfall» zu streichen. Damit werde zum Ausdruck gebracht, dass die Weiterbeschäftigung weniger restriktiv gehandhabt werden soll.

Hinter diese Haltung stellten sich alle Fraktionen – auch die SVP. Für die SP würde ein Rechtsanspruch zu weit gehen, wie Christian Hegglin sagte. Seine Fraktion unterstütze die Regierung aber in ihrem Willen, die mögliche Weiterbeschäftigung an weniger Restriktionen zu binden.

Flexibilisierung macht grundsätzlich Sinn

Mirjam Arnold (Mitte) sagte, eine Flexibilisierung mache grundsätzlich Sinn, ein Rechtsanspruch aber sei nicht notwendig. Dieser werde eher als kontraproduktiv angesehen. Eine Weiteranstellung nach 65 sollte für beiden Seiten wünschenswert sein und entsprechend positive Auswirkungen haben.

Auch die FDP-Fraktion betonte, dass eine Weiterbeschäftigung im Einzelfall heute schon möglich sei. Sie begrüsste, dass dieser Zusatz «im Einzelfall» gestrichen werden soll, damit eine Weiterbeschäftigung weniger restriktiver gehandhabt werden könne.

Die ALG bezeichnet bereits die aktuelle Regelung als flexibel, wie Andreas Hürlimann sagte. Ganz grundsätzlich begrüsse die Fraktion eine Verbesserungen für flexible, individualisierte Rücktrittsmodelle. Diese seien weit zielgerichteter als eine generelle Erhöhung des Rentenalters. Es solle zukünftig aber kein Zwang oder Druck entstehen für eine Weiterbeschäftigung.

veröffentlicht: 7. Juli 2022 11:09
aktualisiert: 7. Juli 2022 11:10
Quelle: sda

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