Bei Blaulicht-Fahrt verunfallt: Polizist muss Busse bezahlen
Mit dieser Frage hat sich die Zuger Staatsanwaltschaft auseinandergesetzt, wie «zentralplus» schreibt. Denn im Juni letzten Jahres kam es bei der Verzweigung zwischen der Baarer- und der Gubelstrasse zu einem Unfall zwischen einem Lieferwagen und einem Polizeiauto (PilatusToday berichtete).
«Keine Sorgfalt walten lassen»
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten vor, zu schnell auf die Kreuzung eingebogen zu sein. Dabei war er mit 25 km/h unterwegs. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass der Polizist die Vorschrift, beim Fahren mit Blaulicht «Sorgfalt walten zu lassen», missachtet hatte. Er hätte rechtzeitig anhalten können, wäre er langsamer gefahren, lautet die Argumentation.
Wie «zentralplus» schreibt, wird der Polizist wegen einer einfachen Verkehrsregelverletzung zu einer Busse von 250 Franken verurteilt. Weiter muss er Gebühren zahlen. Alles in allen muss der Polizist 700 Franken für den Vorfall berappen, wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht.
Auch Lieferwagenfahrer droht Verurteilung
Doch auch dem Fahrer des Lieferwagens droht eine Verurteilung, das Verfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen.
Wie soll man sich denn nun verhalten, wenn man eine Situation antrifft, wie sie oben beschrieben ist? Auf Anfrage von «zentralplus» schreibt Judith Aklin, Sprecherin der Zuger Strafverfolgungsbehörden, Folgendes: «Wer sich bei Grün vor einer Ampel befindet, muss auf seine Vorfahrt verzichten und den Einsatzfahrzeugen den Vortritt gewähren. Zwar drosseln Polizeiautos vor den Ampeln die Geschwindigkeit. Dies tun sie aber nicht, um jemandem, der Grün hat, den Vortritt zu gewähren, sondern um zu kontrollieren, ob sie gefahrenlos in die Kreuzung einfahren können.»