Bewerber sollen beim Kanton Zug genauer überprüft werden

12.06.2015, 13:50 Uhr
· Online seit 17.02.2015, 09:06 Uhr
Die Kantonsregierung unterstützt grundsätzlich einen entsprechenden Vorstoss
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Wer sich auf eine Arbeitsstelle des Kantons Zug bewirbt, soll besser überprüft werden. Dies fordert ein Vorstoss von Seiten der SVP. Konkret soll der Strafregisterauszug überprüft werden. Dadurch sollen Kinder besser vor sexuellen Übergriffen geschützt werden.

Regierung will keine automatische Überprüfung

Auch die Zuger Kantonsregierung kommt nun zum Schluss, dass eine verbesserte Prüfung der Bewerber sinnvoll sein könne. Dies schreibt die Regierung in einem entsprechenden Bericht. Allerdings soll der Strafregisterauszug nicht bei jeder Anstellung im Kanton Zug überprüft werden. Die Regierung möchte dies nur bei heiklen Positionen machen. Nicht nur bei der Arbeit mit Kindern, sondern beispielsweise auch bei den Finanzen oder beim IT-Personal.

Über den Vorschlag der Kantonsregierung entscheidet nun das Zuger Kantonsparlament. 

veröffentlicht: 17. Februar 2015 09:06
aktualisiert: 12. Juni 2015 13:50

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