Jolanda Spiess-Hegglin

Buch darf publiziert werden – Urteil soll vor Bundesgericht

06.09.2021, 13:50 Uhr
· Online seit 06.09.2021, 11:32 Uhr
Die Zuger Ex-Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verliert vor dem Zuger Obergericht. Das Gericht erlaubt der Journalistin Michéle Binswanger, dass sie ihr Buch über die Vorkommnisse an der Landammanfeier von 2014 veröffentlichen darf. Spiess Hegglin will das Urteil weiterziehen.
Anzeige

Journalistin Michèle Binswanger wollte ein Buch über die Landammannfeier von 2014 und deren Vorkommnisse herausgeben. Im Mittelpunkt: Die damalige Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und die Frage, wie die Medien und die Politik mit dem Vorfall umgegangen sind. Dagegen wehrte sich Spiess-Hegglin. Das Kantonsgericht Zug gab ihr vor einem Jahr Recht, worauf Binswanger Berufung gegen das Urteil einreichte. Nun darf Binswanger ihr Buchprojekt doch noch fortsetzen, wie das Zuger Obergericht schreibt.

Geschehnisse seien bereits bekannt

Grundsätzlich darf Michèle Binswanger über die Geschehnisse, auch die intimen, berichten. Jedoch nur über solche, die bereits in den Medien bekannt geworden sind. Nicht erlaubt sind unbekannte intime Details und ehrverletzende Aussagen. Solche Details würden im Buch von Binswanger nicht drinstehen. Darum ist laut dem Zuger Obergericht ein Publikationsverbot nicht gerechtfertigt.

«Ich werde nicht schweigen»

Jolanda Spiess-Hegglin ist mit diesen Entscheid nicht zufrieden. «Das Gericht traut Binswanger zu, ein Buch zu schreiben, das nicht meine Intimsphäre verletzt – ich traue ihr dies nicht zu», schreibt sie in einer Stellungnahme. Weiter kündigt sie gegenüber der «Luzerner Zeitung» an, das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen zu wollen, «sofern ich eine Finanzierung bewerkstelligen kann». Denn für Spiess Hegglin ist klar: «Ich werde nicht schweigen.»

(mja)

veröffentlicht: 6. September 2021 11:32
aktualisiert: 6. September 2021 13:50
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch