Menzingen

Büezer-Beiz serviert mit mangelhaftem Schutzkonzept

· Online seit 04.03.2021, 06:42 Uhr
In Menzingen muss eine Büezer-Beiz nach einer SRF-Reportage über die Bücher. Das Schutzkonzept wird nur dürftig eingehalten: Beim Essen wird der Abstand nicht eingehalten, die Wirtin trägt die Maske falsch.
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Kein Sandwich in der Kälte, endlich wieder eine warme Suppe in vertrauten vier Wänden – Fürs Zmittag dürfen Handwerker, Berufstätige auf Montage und Arbeiter aus dem Landwirtschaftssektor wieder im Restaurant essen. Die Beizen, die für Büezer offen haben, müssen sich dafür an gewisse Vorschriften halten. Wie eine SRF-Reportage zeigt, klappt das noch nicht überall gleich gut. Im Menzinger Restaurant Rössli haben Wirte gegen das Schutzkonzept verstossen. Es sei mangelhaft, bestätigt Andreas Conne, Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug gegenüber «20 Minuten».

Im SRF-Video ist zu sehen, wie eine servierende Wirtin die Maske unter statt über der Nase trägt. Zudem essen vier Gäste ohne den vorgegebenen Abstand an einem runden Tisch.

«Es ist insbesondere ein Abstand von mindestens 1,5 Meter zwischen Personen am selben Tisch und zwischen Personen an verschiedenen Tischen einzuhalten», sagt Conne. Ausser beim Essen müsse man immer eine Maske «über Mund, Nase und Kinn» tragen.

Wirt reagiert überrascht über Regel

Von der Abstandsregel habe der Wirt nichts gewusst. Er werde versuchen, am Schutzkonzept zu feilen, indem er das Restaurant umstellt. Dies sei aber fast nicht möglich, da das Restaurant zu klein sei. Wenn ihm nichts einfalle, werde er schliessen müssen.

Den Vorwurf, dass sie die Maske falsch getragen hat, rechtfertigt die Wirtin gegenüber «20 Minuten» mit den Worten: «Es kann sein, dass mir die Maske während des Drehs kurz runterrutschte, weil ich gleichzeitig Fragen beantworten, Bestellungen aufnehmen und servieren musste.»

Polizei wird nachkontrollieren

Wie die Zuger Polizei gegenüber «20 Minuten» bestätigte, habe man dem Wirtepaar keine Busse erteilt. Das Vorgehen richte sich nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip, sagt Judith Aklin, Mediensprecherin der Zuger Polizei. Man sei aber mit den Betreibern des Restaurants in Kontakt und habe sie auf die geltenden Vorschriften aufmerksam gemacht. Ob diese nun eingehalten würden, werde die Polizei bei einer Nachkontrolle überprüfen.

(kmu)

veröffentlicht: 4. März 2021 06:42
aktualisiert: 4. März 2021 06:42
Quelle: PilatusToday

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