Publikum erlaubt

Diese Zentralschweizer Kulturhäuser öffnen wieder

18.04.2021, 18:48 Uhr
· Online seit 18.04.2021, 17:27 Uhr
Die Corona-Pandemie hat die Theater zur Digitalisierung oder Schliessung gezwungen. Ab Montag dürfen sie wieder vor einem kleinen Publikum spielen. Doch nicht alle Kulturhäuser in der Zentralschweiz machen davon Gebrauch.
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Maximal hundert Personen dürfen ab Montag wieder eine Veranstaltung besuchen – zumindest unter freiem Himmel. In Innenräumen sind höchstens 50 Personen erlaubt. Dies hat der Bundesrat am vergangenen Mittwoch beschlossen (PilatusToday berichtete).

Das Luzerner Theater zeigt sich erfreut über die Lockerung der Corona-Massnahmen: «Wir sind bereit und werden noch im April vier Produktionen zur Premiere bringen», heisst es in einer Mitteilung. Ins gleiche Horn bläst das Kleintheater Luzern: «Für uns kommt diese Nachricht unverhofft, aber zum richtigen Zeitpunkt.» Den Auftakt in die neue Saison macht am kommenden Mittwoch das Luzerner Plakatkünstler-Duo OHNE ROLF. Die Premiere ist bereits ausverkauft. Auch das Südpol Luzern startet dieses Wochenende mit den Aufführungen der Tankstelle Bühne. Die Buvette auf dem Vorplatz öffnet zudem bereits ab Dienstag.

Auch das Chäslager Stans will den Betrieb wieder aufnehmen. Dies jedoch erst im Mai, heisst es auf Anfrage von PilatusToday. Das Literaturhaus Zentralschweiz ebenfalls in Stans hingegen wird bereits am Dienstag, 20. April, eine Lesung veranstalten.

Die Zuger Galvanik freut sich über die guten Neuigkeiten und zeigt sich auf Facebook völlig aus dem Häuschen:

Sie werden am Mittwoch mit ihrem Programm starten.

Eine andere Strategie wählt das Kultur- und Kongresszentrum Luzern KKL: «Für die Grösse unserer Konzertsäle ist die Zahl von 50 Personen zu gering. Aus diesem Grund bleiben die Säle weiterhin geschlossen», heisst es in einer Stellungnahme. Das KKL lässt sich allerdings ein Hintertürchen offen. Es sei durchaus möglich, dass kleinere Konzerte in anderem Rahmen stattfinden.

Von den gelockerten Massnahmen können allerdings nicht alle Theater und Konzertsäle gleichermassen profitieren. Bei kleineren Veranstaltungsorten darf in Innenräumen lediglich ein Drittel der Sitzplätze belegt werden. Für alle gleich ist jedoch die Sitz- und Maskenpflicht, ein Konsumationsverbot und das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern.

*Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Liste wird laufend aktualisiert.

(scd)

veröffentlicht: 18. April 2021 17:27
aktualisiert: 18. April 2021 18:48
Quelle: PilatusToday

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