Im Kanton Zug dürfen wieder Heizpilze verwendet werden
Die fossil oder elektrisch betriebenen Heizpilze sollen laut einer Mitteilung im Freien eingesetzt werden dürfen. Damit will die Zuger Regierung die notwendige Flexibilität zur Nutzung der Aussenbereiche ermöglichen. Denn mit der erweiterten Zertifikatspflicht sei das Bedürfnis gestiegen, auch die Aussenbereiche zu nutzen.
Damit dürfen Gastronomie-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Kanton Zug wieder Heizpilze, Heizstrahler oder andere Heizanlagen installieren und nutzen. Dies allerdings nur bis zum 24. Januar – also so lange, wie die erweiterte Zertifikatspflicht in Innenräumen gilt.
Die Lärm- und feuerpolizeilichen Vorschriften müssen eingehalten werden, heisst es weiter. Die Zuger Regierung rät zudem, in erneuerbare Systeme zu investieren.
(red.)