Bis Ende Januar

Im Kanton Zug dürfen wieder Heizpilze verwendet werden

· Online seit 21.10.2021, 11:13 Uhr
Zuger Gastrobetrieb konnten während des vergangenen Winters Heizpilze nutzen. Die Regelung war jedoch bis Ende Mai 2021 befristet. Aufgrund der ausgeweiteten Zertifikatspflicht werden Heizpilze ab 23. Oktober vorübergehend wieder erlaubt.
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Die fossil oder elektrisch betriebenen Heizpilze sollen laut einer Mitteilung im Freien eingesetzt werden dürfen. Damit will die Zuger Regierung die notwendige Flexibilität zur Nutzung der Aussenbereiche ermöglichen. Denn mit der erweiterten Zertifikatspflicht sei das Bedürfnis gestiegen, auch die Aussenbereiche zu nutzen.

Damit dürfen Gastronomie-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Kanton Zug wieder Heizpilze, Heizstrahler oder andere Heizanlagen installieren und nutzen. Dies allerdings nur bis zum 24. Januar – also so lange, wie die erweiterte Zertifikatspflicht in Innenräumen gilt.

Die Lärm- und feuerpolizeilichen Vorschriften müssen eingehalten werden, heisst es weiter. Die Zuger Regierung rät zudem, in erneuerbare Systeme zu investieren.

(red.)

veröffentlicht: 21. Oktober 2021 11:13
aktualisiert: 21. Oktober 2021 11:13
Quelle: PilatusToday

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