Jolanda Spiess-Hegglin zieht «Blick» vor Gericht

02.04.2019, 10:52 Uhr
· Online seit 02.04.2019, 08:11 Uhr
Ringier muss sich wegen schwerer Persönlichkeitsverletzung verantworten
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Der Fall der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin könnte für das Zürcher Medienunternehmen Ringier teuer werden. Wie die Luzerner Zeitung berichtet, zieht Spiess-Hegglin den «Blick» vor Gericht. Es geht um die Berichterstattung rund um die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier im Jahr 2014. 

Zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und dem Zuger SVP-Kantonsparlamentarier Markus Hürlimann soll es an der Landammannfeier im Dezember 2014 zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Weil auch über den Einsatz von K.O-Tropfen gemutmasst wurde, schrieb der Blick damals

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Die Zeitung nannte die beteiligten Personen beim Namen und zeigte sie im Bild, ohne ihr Einverständnis abzuholen. Was damals genau vorgefallen ist, konnte nie geklärt werden. Es folgte eine Medienlawine, die Spiess-Hegglin und Hürlimann förmlich unter sich begrub und ihr Leben radikal veränderte.

Das Zuger Kantonsgericht muss entscheiden

Am 10. April soll vor dem Zuger Kantonsgericht nun geklärt werden, ob der Blick mit dem Artikel die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt hat. Es droht die Herausgabe der Gewinne durch die Berichte. Mehr als 200 Artikel soll die «Blick»-Gruppe über den Fall Spiess-Hegglin geschrieben haben. Rechnet man das alles zusammen, könnte Ringer weit mehr als eine Million Franken mit der publizistischen Ausbeutung von Spiess-Hegglin verdient haben.

veröffentlicht: 2. April 2019 08:11
aktualisiert: 2. April 2019 10:52

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