Kanton Zug führt Gefährder-Datenbank ein
Im Kanton Zug wird eine sogenannte Gefährder-Datenbank definitiv eingeführt. Das hat das Zuger Kantonsparlament entschieden. Es hat das Polizeigesetz entsprechend angepasst.
Die Polizei im Kanton Zug hatte bisher keine Handhabung gegen potenzielle Gewalttäter sofern nicht eine Anzeige eingereicht wurde. Mit der entsprechenden Anpassung des Polizeigesetzes erhält die Polizei nun diese Möglichkeit. Wird nun zum Beispiel auf dem Sozialamt eine Person ausfällig und bedroht Mitarbeiter, dann kann dieser eine sogenannte Gefährdungsmeldung machen. Dann ist die betroffne Person in einer Polizei-Datenbank gespeichert und kann von der Polizei besser im Auge behalten werden. Im Falle weiterer Auffälligkeiten könnte die Polizei dann schneller handeln.
Keine Verletzung des Amtsgeheimnisses
Das Amtsgeheimnis wird mit solchen Meldungen nicht verletzt. Die Daten werden spätestens zehn Jahre nach dem letzten Vorfall gelöscht. Entfernt werden sie auch, wenn sich der Vorwurf als falsch herausstellt oder der potenzielle Gewalttäter stirbt. Eigentlich wollte der Kanton Zug ein umfassendes Bedrohungsmanagement einführen. Aus finanziellen Gründen entschied sich die Regierung jedoch für diese Light-Variante.